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Normalmaasse. ■
§ l 35 ’
wo e den Ausdehnungscoefficienten des Eisens (für 1° R) im Mitt®Jaus den 4 Stangen und z den Ausdehnungscoefficienten des Zin*ebenfalls im Mittel aus den 4 Stangen bedeuten. l
Wenn L die mittlere Länge der 4 Messstangen bedeute(Gradm. in Ostpr. S. 10) so gaben die Vergleichungen in deNormaltemperatur mit der Fortin’sehen Toise.
im Jahr 1834 L = 1729,1167-+-0,0034 Par. Linienim Jahr 1854 L = 1729,1125 + 0,0011 „
Eine Verminderung der Ausdehnungscoefficienten ist hiernachsicher constatirt, während eine Verminderung der Länge selb 9noch zweifelhaft ist, und sich möglicherweise auch durch Abnützungder Stangen (durch 8 Basismessungen vgl. S. 285) erklären lässt-
Da sich solche Erscheinungen wohl nur durch die Annahmemolecularer Aenderungen erklären lassen, so wurde von BaeD^vorgeschlagen, Stoffe zu Normalmaassstäben zu wählen, welchesich möglichst lange schon in ihrem jetzigen Aggregatzustandbefinden, also etwa Bergkrystall, oder antike Bronce, und dasbeste Mittel, um die Veränderung der Normalstäbe kennen zUlernen, würde wohl noch immer darin bestehen, eine GrundliM evon Zeit zu Zeit mit denselben Stäben von Neuem zu messen.
Es folgt aus dem Mitgetheilten, dass bei wissenschaftlichen
Untersuchungen, welche sich auf Längemnaasse beziehen, imm erdas angewendete Normalmaass und seine Vergleichung mit andernMaassen bekannt sein muss.
Die Maass- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bundvom 17. August 1868 (Bundesgesetzblatt von 1868 Nro.Seite 473), welche nunmehr im ganzen Deutschen Beich Gültig'keit hat, enthält folgende Bestimmungen über diesen Gegenstand 1
Artikel 1.
Die Grundlage des Maasses und Gewichtes ist das Meter oderder Stab, mit decimaler Theilung und Vervielfachung.
Artikel 2.
Als Urmaass gilt derjenige Platinstab, welcher im Besitze derKöniglich Preussischen Regierung sich befindet, im Jahr 18®^durch eine von dieser und der Kaiserlich Französischen Regierungbestellte Commission mit dem in dem Kaiserlichen Archive zUParis aufbewahrten Metre des Archives verglichen und bei de rTemperatur des schmelzenden Eises gleich 1,00000301 Meter b e 'funden worden ist.
Artikel 3.
Es gelten folgende Maasse:
A Längemnaasse.
Die Einheit bildet das Meter oder der Stab.
Der hundertste Theil des Meters heisst das Centimeter oderder Neu-Zoll.
Der tausendste Theil des Meters heisst das Millimeter oderder Strich.
Zehn Meter heissen das Dekameter oder die Kette.
Tausend Meter heissen das Kilometer.
B Flächenmaasse.
Die Einheit bildet das Quadratmeter oder der Quadratstab.