Vorwort.
Der Gesetz-Entwurf, von welchem es sich hier handelt, und nochmehr die demselben beigedruckten Motive desselben, würden, wenn siezur Verwirklichung gelangen sollten, nach der Ansicht des Unterzeichnetenfür die deutschen Staaten eine solche Mediatisirung auf einem der aller-wichtigsten Gebiete ihrer Hoheitsrechte, und für die meisten Mittel- undgrößeren Staaten Deutschlands einen solchen finanziellen Ruin und sogroße volkswirthschaftliche und sittliche Nachtheile zur Folge haben, daßder Unterzeichnete es für heilige Pflicht erachtet hat, die unrichtigenAnschauungen, welche diesem Entwürfe und seinen Motiven zu Grundeliegen, und ihre verderbliche Tragweite nachzuweisen.
Er erlaubt sich, diese Erörterung der hohen staatsmännischen Wür-digung der maßgebenden Autoritäten in Berlin und in den anderendeutschen Hauptstädten ehrerbietigst zu unterbreiten, und glaubt, derHoffnung sich hingeben zu dürfen, daß eine eingehende Prüfung desEntwurfs und seiner Motive unmöglich zu einer Billigung derselbenführen könne.
- Da nach seiner Ansicht ein Entwurf und Motive, welche von soverfehlten Grundsätzen ausgehen, nicht zur Grundlage einer gesetzge-berischen Vorlage und nicht zu bloser Amendirung, sondern zur Ab-lehnung sich eignen, so hat der Unterzeichnete sich im Wesentlichen aufeinen Beitrag zu ihrer staatsrechtlichen, finanziellen und wirthschaftlichenErörterung beschränkt und einen großen Theil des technischen Detailsunbesprochen gelassen, an dessen sachkundiger Begutachtung von zustän-digsten fachmännischen Seiten wohl ohnehin nicht zu zweifeln sein dürfte.
Stuttgart, Juli 1874.
Mori; Wohl.