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Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit / von Moriz Mohl
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Als abschreckendes Beispiel dafür werden wir in unserem nächstenAbschnitte die Erfahrungen von Belgien nach offizieller Darstellung mit-theilen, und daran anknüpfend auch der Warnungen gedenken, welche dieErfahrungen Englands über die Nachtheile concurrirender Eisenbahnenin denselben Richtungen, sowie die dießfälligen Erörterungen in Frank-reich gegen ein solches System in der eindringlichsten Weise den deutschenStaaten zurufen.

V.

Warnendes Beispiel von Belgien und Besorgnisse in Frankreich.

Wir haben von dem Fehler gesprochen, welchen Belgien gemachthat, den Verkehr und die Rentabilität seiner Staatsbahnen durch Con-cessionirung concurrirender Privatbahnen schwer zu schädigen. Hörenwir, was der gegenwärtige belgische Minister der öffentlichen Arbeiten,Herr Beernaert, in der Sitzung vom 1. Mai 1874 darüber in der Kam-mer der Abgeordneten sagte.

Redner der Opposition warfen ihm vor, daß die Betriebskosten sogestiegen seien. In der That sagte der Minister haben sie imJahre 1871 52 Prozent, im Jahre 1872 59,os Prozent betragen undseien im Jahre 1873 auf 71, ss Prozent gestiegen. Dieses Ergebniß seiaber einestheils Folge der Vertheurung aller Dinge, anderntheils derVervielfältigung der Eisenbahnlinien.In dieser Beziehung" fuhrer fortist die Lage nirgends bedauerlicher und schlechter, als inBelgien, und der Grund davon ist, ich will nicht sagen eine Reihe vonFehlern, welche die den letzten beiden vorangegangenen Verwaltungengemacht haben, aber wenigstens eines absoluten Mangels an Voraus-sicht und Klugheit. Ich rechtfertige, was ich hier sage. Es ist einVertrag, welcher schwer auf den Finanzen des Staates lastet und wel-cher in weitem Umfange dazu beiträgt, den Betrieb unserer Eisenbahnenzu einem verlustgebenden (onorsnLs) zu machen. Dieser Vertrag istder vom 25. April 1870. Durch denselben kamen, zu den 800 bis