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5 (1863) Fünfter Band. Kopal–Ozon
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Lehr

Leichengift

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<* . mache,, wollten. Hinsichtlich der Descendenten ist noch der Fall zu erwähnen, wenn mehrere- ^^ndenten das Lehn unter sich theilen und alsdann einer derselben mit Tode abgeht. An-in^ ^ ,nten "ach deutschem Lelmrecht die übrig bleibenden Descendenten nicht ohne weiteresden Tbeil des Verstorbenen eintreten. Die etwa zu befürchtenden Schwierigkeiten und Wei-sungen wurden jedoch dann abgeschnitten, wenn sich die Erben insgesammt mit dem Lebnt "»getheiltem Gesammteigentbum belehnen liehen. Da das Lehn solchenfalls der g e saunn -Hand zukam, so traten die Gcsammthänder in den Theil des Verstorbenen kraft desdlanunteigenthums ein.

Don den aus dem Lebnrechte auf unsere Zeit übergegangenen Ausdrücken muß noch der in^anchxn kreisen so gebräuchlichen Lehnsnähme gedacht werden. Dieselbe erinnert an die^"geschriebene Investitur (Einführung), welche im Lehngerichte vor den Lehnschöppen geschah"d in deren Gedächtniß aufbewahrt werden sollte. Wie bereits erwähnt, trat an Stelle dieserj*' ten alten Einfachheit nach und nach das System der Grund- und Hypothekcnbücher, und somitm der erwähnte Ausdruck der Lehnsnahme weiter nichts als den Eintrag des Eigenthümcrs einesMundstücks in das Grund- und Hypothekenbuch bezeichnen.

|-, ^klchkllgist. Eine Vergiftung durch Leichengift kann nur dann stattfinden, wenn die Jnfections-welche entweder in der Leiche durch die Fäulniß erzeugt wurden, oder welche in EontagienI ’ e dein der Syphilis, der Rotzkrankheit u. s. w.) bestehen, die auch noch in der Leiche eine ZeitLeh^ *^ re aulleckende Wirksamkeit behalten, durch unmittelbare Berührung in das Blut eines

^ "enden gelangen. Solchen Vergiftungen sind namentlich Anatomen (bei der Zergliederung der^'chen) und Aerzte (bei den Sectione», Leichenöffnungen) ausgesetzt, wenn sie sich bei diesemSchäfte verwunden oder an ihren Händen sich eine (wenn auch nur kleine) von der schützendenerhaui entblößte Stelle befindet, durch die das Gift in das Blut überzutreten vermag. Nur die. "ch die Fäulniß in der Leiche erzeugten Jnfectionsstoffe werde» Leichengift genannt, nicht aberAnsteckungsstoffe gedachter contagiöser Mankheiten. Die Natur des Leichengiftes ist nicbtplannt, cmch weiß man nicht, unter welchen Umständen sich daffelbe vorzugsweise entwickelt,g sicherlich ein Product der Fäulniß, gibt der Grad derselben doch keinen Anhalt für seine^mehung und seine geringere oder größere Gefährlichkeit, da mitunter Verwundungen bei Er-[ji nun 3 von Leichen, die bereits in hochgradiger Fäulnis; begriffen sind (z. B. wie oft bei gericht-(in ^"lionen), keine Vergiftung nach sich ziehen, während wiederum bei ganz frischen Leichenrc " Verwundung und Vergiftung mit Leichengift von den gefährlichsten Folgen begleitet sein kann.

k'^Dnirat auch nicht alle in gleicher Weise zu Vergiftungen durch Leichengift. Am^bänglichsten pflegen solche zu sein, welche, selbst schon schwächlich, durch disiolutc Lebensweise^Krankheit, namentlich aber durch langen Aufenthalt in Leichenhäusern, Sectionssälen, ana-^ sichen Theatern in der Mischung ihrer Säfte Schaden erlitten haben, weshalb pathologischeu. s. w. dieser Vergiftung am meisten ausgesetzt sind. Auch ist die Art der Verwundungej öle _ Wahrscheinlichkeit einer zu fürchtenden Vergiftung von Einfluß. Schnittwunden, aus denen«t l a ' < k er Dlutstrom dringt, sind im allgemeinen weniger gefährlich als kleine, kaum beachteteg ■; und Rißwunden. Die nächsten Folgen einer solchen Vergiftung bestehen in einer lokalenz^iündung der inficirten Stelle, die ziemlich langsam verläuft und meist rothe, verhärtete Narbenhjl^läßt, die sehr leicht wieder aufbrechen und jahrelang abwechselnd Eiterung und Krusten-«»8 zeigen. In schlimmern Fällen wird das ganze Glied (der ganze Arm) von einer rosen-Entzündung ergriffen; es entstehen an verschiedenen Stellen und besonders in benachbarten^brüsenbaufen (so unter den Armen) langwierige, erschöpfende Eiterungen, welche die Gc-5ä(l * außerordentlich schwächen und selbst den Tod herbeiführen können. In den schlimmstenS(t,- en ""Effekt >ebr schnell Eitervergiftung des Blutes (Pyämie); es stellt sich heftiges Fieber mitI^j^'^rösten, oft ein typbusartiger Zustand ein; es bilden sich in den verschiedensten Körper-' , "b I* 1 jungen, Brustfell, Leber, Bauchfell u. s. w.) neue Entzündungen und Vereiterungen aus,leite - Leben ist dann allermeist unrettbar bedroht. Jedoch gehören diese Fülle schon zu dentz,N,te., und die Gefahr der Leichengiftvergiftung ist nicht so schlimm, wie es sich der medicinische"a» gemeiniglich zu denken pflegt, wenn man erwägt, wie unendlich oft Verwundungen bei ge-k 4t !* ten Gelegenheiten vorkommen und wie selten verhältnißmäßig wirklich bedeutender Nachtkeil^gel 'st immerhin große Vorsicht nöthig. Die einzuschlagenden Vorsichtsmaß-

tz, " stud Sacke derer, deren Beruf sie dieser Gefahr aussetzt, und gehören daher nicht vor vas«ij , m *** medicinische» Laienpublikums. Die Berührung der uneröffnetcn Leichen ist in Rücksichtetwa in ihnen enthaltene Leichengift immer gefahrlos, und man hat daher nicht nöthig,

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und Familien-Lexikon. V-

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