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5 (1863) Fünfter Band. Kopal–Ozon
Entstehung
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Liter

Literarisches Eigenthum

einer Ordnungsstrafe angemeldet werden. Die Bestellung der Liquidatoren erfolgt durch dwGesellschafter oder, wenn einer derselben gestorben, durch dessen Rechtsnachfolger, sie kann jedochauch aus wichtigen Gründen durch den Richter erfolgen. Die Liquidatbren, welche, wenn f'*einzeln zu handeln befugt sein sollen, ausdrücklich hierzu ermächtigt sein müsieu, haben die bis-herige Firma zu zeichnen, selbige jedoch mit dem Zusätze „in Liquidation" und ihrem persb»'lichen Namen zu versehen. Durch die Liquidation wird au den bestandenen Beziehungen unrechtlichen Wirkungen zu Dritten etwas nicht geändert. Nach der schließlichen Auseinandersetzungund gänzlichen Vertheilung des Gesellschaftsvermögens hört die Thätigkeit der Liquidatoren auh

Liter (lütrs) heißt dieEinheit der französischen Hohlmaße für trockene und flüssige Dinge. Da^>Liter ist an Rauminhalt ein Kubikdecimeter (Kubikzehntelmeter) und daher — Viooo Kubiknww'— 50,4124378 alte pariser Kubikzoll. Es wird eingetheilt in 10 Deciliter (Ooeililrss) zu 10 Cenll'liter zu 10 Milliliter; 10 Liter machen ein Dekaliter (Decalitre), 10 Dekaliter oder 100 £ü ctein Hektoliter (Hectolitre), 10 Hektoliter oder 1000 Liter ein Kiloliter. Das Liter enthalt u"destillirtem Wasser 1 Kilogramnr (s. Gramm), das Hektoliter an Gewicht durchschnittlich: Weizen75, Roggen 70, Gerste 60, Mangkorn 72, Mais 66, Hafer 42 Kilogramm. Getreide und Säme-reien, soweit man sich nicht in neuester Zeit des Gewichts als Norm für dieselben bedient, fernesSpiritussen werden vorzugsweise nach dem Hektoliter von 100 Litern verkauft, welches — l / 8195preußische Scheffel oder Hamburger Faß — 1,6259 wiener Metzen - 0,9631 sächsische oder dresdnerScheffel — 0,4497 bairische Schaffet = 6,50425 würtembergische Scheffel — 2 / 3 badische und schweizerMalter — 0,3439 englische Jmperialquarters, ferner — 1,4556 preußische Eimer — 1,7666 wienerEimer — 1,4845 sächsische oder dresdner Eimer — 1,55905 bairische Schenkeimer — 0, 340-2 wiw'tembergische Eimer — 2 / 3 badische Ohm und schweizer Saum — 22, 0097 englische Jmperialgallons-1 Liter ist — 0,37334 preußische Quart — 1,70605 wiener Maß — l,oo885 sächsische oder dresdnerKannen — 0,93543 bairische Maß — 0,54435 würtembergische Maß — a / 3 badische und schweizerMaß ^ 0,220097 englische Jmperialgallons.

Literarisches Eigenthum. Nicht allein die körperlichen Dinge der Außenwelt können w>r.unserer alleinigen Herrschaft unterwürfig machen (s. Eigenthum) oder sie durch eigene Erzeugungunserm ausschließlichen Dienste widmen, sondern wir können auch den Schatz von Gedanken 5 utBefriedigung unserer Bedürfnisse ausbeuten. Jeder durch Menschenhand hervorgebrachte Körp^verdankt seine Entstehung einer Reihe von Gedanken, die zum Theil ein Gemeingut aller Man-schen, zum Theil jedoch mit der Individualität ihres Erzeugers gefärbt sind. Jenen genw'U-sauren Ideen kann man das Wasser und die Luft, welche jedem zum Gebrauche frei stehen, vM-gleichcnd an die Seite stellen, und dann liegt es nahe, auch ein Sondereigcnthum auf dembiete des Geistes anzunehmen. Die geistigen Fähigkeiten der Menschen bilden sich bei dem einengrößern, bei den: andern nur zu kleinern Gruppen, welche sich dem entsprechend von dem Gesanu»^eigenthum der Gedankenwelt mehr oder weniger charakteristisch unterscheiden. Es gibt Reichthumund auch Armuth an Geist; der Geistreiche hat ein größeres Sondereigenthum, während der a>>Geist Arme schon mit dem Gemeingute der Ideen zufrieden ist. Das unergründliche Schiengleicht diese entgegengesetzten Verhältnisse oft wundersam genug aus, indem es den mit geifl''gen Mitteln Ausgestatteten oft der irdischen Güter entbehren, diese vielmehr häufig der Einsts,zugute kommen läßt. Die weise Einrichtung der Welt gibt hierin einen Wink, wie manverschiedene Elemente, Geist und Körper, nach verschiedenen Richtungen hin zerlegen, aber dowwiederum unter einem gemeinsamen Gesetz vereinigen kann. So gelangen wir zu dem geistig^Eigenthum und dem Eigenthum schlechthin; beide stehen unter dem gemeinschaftlichen Begr'llEigenthum und müssen denselben Grundsätzen unterworfen sein. Der letzte Grund alles Eig^thums beruht ja auf der Arbeit, die ebensowol eine geistige wie eine körperliche sein kann. ^letztere beschränkt sich zwar auf die Bearbeitung und Umänderung vorhandener Stoffe, zeigt absvon dem Ausstrecken der Hand, durch welches eine Frucht vom Baum getrennt werdenzu der mühsamen Bearbeitung eines Bergwerks ihre Thätigkeit in unzähligen Formen. D)geistige Arbeit hingegen kann die Schöpferin neuer Gedanken werden; doch sind dieselben von Genzu Geist nicht mittheilbar, sondern müssen in körperlichen Gestalten durch die Welt getragen werde'-Der Wille muß sich ein körperliches Mittel als Träger ausersehen, wenn der geistige Geda"^auch für andere zugänglich werden soll. Freilich gelangte man zu dem Eigenthum an den körpelichen Dingen der Außenwelt viel früher; denn als die staatlichen Zustände geregelter würdund namentlich die Zunahme der Bevölkerung den Trieb der Selbsterhaltung anstachelte, dadurfte es nur eines Zugreisens, um die bereit liegenden Grundstücke, Wiesen und Wälder