Geschichte und Literatur.
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Waldbau erste Auflage 1816), Sarauw (1802.) — Das Verfahren beider Forstabschätzung und Waldcrtragsregcluug lehrten umfassender Hennert(1791 — 1795), 6). L. Hartig (zuerst 1795), H. Cotta (1804), Hoßfeld(1805 — 1823), 0). König (1813 — 1842), Hundeshagen (1826.) Mitletzterem begann eine umfassendere, wissenschaftlicher geordnete Begründung derschon seit den 1780r Jahren theils in Oestreich, theils auch in manchen ande-ren Staaten versuchten Holzertragsbestimmung der Wälder nach den Verhält-nissen zwischen Holzvorrath und ZnwackS, von ihren Anhängern der neuerenZeit vorzugsweise die „rationelle" Methode genannt. — Am meisten bliebzurück die wissenschaftliche Erörterung der Verhältnisse des Staats als solchenzur Waldbehandlung, der Forstpolizei, der Forstverfassung und der sorstdicnst-lichen Verwaltung. Wir finden bis in die neuere Zeit diese Fächer wederunter sich, noch von dem Privatwaldbetricb, nach Grundsätzen der Staatswirth-schaft gehörig gesondert. Wir werden in unserem encyklopädischen Grundrisseder Forstwissenschaft Anlaß finden, darauf zurückzukommen, bemerken daher hiernur, daß von Bnrgsdorf im zweiten Theile seines Forsthandbnchs diesefrüher (freilich nur von beschränkterem positivem Gesichtspunkte auS) zu behan-deln begann, G. L. Hartig's „Forstdirektion" (Hadamar 1803) das ersteBuch ist, worin sie besonders abgehandelt wurden, Meyer in seiner sehr aus-führlichen Forstdirektionslchre (Würzburg) die gestimmte Forstknndc vom Ge-sichtspunkte der Direktion abhandelte und Pfeil seit 1822 auch darüber einigeBände schrieb, — daß aber Hundeshagen die Genannten in rationellerAnwendung der Nationalökonomie und Staatswirthschastslehre auf die forst-lichen Maaßregeln des Staats weit übertreffen und zuerst ein wissenschaftliches(wenn gleich lückenhaftes) System darüber (in seiner Encyklopädie) aufge-stellt hat.
Die große Menge ausgezeichneter Forstmänner Deutschlands aufzuzählen,ist hier der Raum zu eng; doch glauben wir unter den Verstorbenen vonfolgenden einige biographische Angaben hier nicht unterlassen zu dürfe»: 1) Fried-rich August Ludwig von Bnrgsdorf, geboren zu Leipzig 1747, königl. Preuß.Fvrstrath und Revierverwalter zu Tegcl bei Berlin 1777, 1787 zugleich Nach-folger Gleditsch's an der Forstlchranstalt zn Berlin, Oberforstmeister der Kur-mark Brandenburg 1792 — 1802, in welchem Jahre er, zugleich noch Profcpvrder Forstwissenschaft, zu Berlin starb, vorzüglich bekannt durch sein oben(Seite 8) erwähntes Forsthandbnch, dann auch durch seinen Versuch einervollständigen Geschichte der Holzarten, 1783 die Buche, 1787 die kicke, Fort-setzung 1800, sowie durch seine Anleitung zur Erziehung rc. der im Freienfortkommenden Holzarten 1791 (dritte Auflage 1805); — 2) Friedr. Ludw.Frhr. von Witzleben, geb. 1755 zu Wolmirstädt (seinem Stammgntc) inThüringen, bezog im achtzehnten Jahre die Universität Jena, wo er vier Jahremit glänzendem Erfolge Jurisprudenz und Kameralwiffenschaften stndirte, wandtesich 1779, nachdem er Nassau-Oranischcr Jagdjunker zu Dillenburg gewordenwar, dem Forstwesen zn, lernte dessen Praxis zu Karlsruhe und auf dem Harze,ward 1781 Kammerasscssor zu Dillenburg, 1782 Forst-, 1785 Obcrforstmcister,1795 Oberjägermeister und Präsident der Bcrgkommission daselbst, ward 1796als zweiter Oberjägermcistcr an die Spitze des Hessen-Cassel'schcn Forstwesensberufen, als Chef desselben 1807 Staatsrath und Generalfvrstdirektor des König-reichs Wcstphalcn, trat nach dessen Auflösung wieder an die Spitze des Kurfürstl.Hess. Forstwesens und starb 1830 als Obcrjägermeister und Geh. Staatsmi-nister zu Kassel, — ausgezeichnet als Forstdirektor und dnrck seine Sckristenüber Behandlung der Rothbnchen-Hochwaldungcn rc. (eine treffliche und an-