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solchen Fällen, in denen sonst unbekannte Stücke behandelt werden. Maße giebt der Verfasserüberhaupt nicht an und in der Zutheilung begeht er manchen Mißgriff. Bei dem kosmopolitischenZuge des deutschen Volkes kann es nicht Verwunderung erregen, daß auf den Blättern Sinn-sprüche, Widmungen u. s. w. in allen bekannteren Sprachen vorkommen. Solche Blätter sindnun von Warren vielfach nach der Sprache den betreffenden Ländern zugetheilt. So findetsich — wegen der darauf enthaltenen italienischen Devise — ein ex-libris des Grafen Lepellunter „Italien" aufgeführt, und wird das von dem berühmten Stuttgarter Kupferstecher Ioh.Gotth. von Müller für seinen Freund I. I. Reuß gefertigte Blatt wegen seiner Unterschrift„par 8on ami Müller“ als nach Frankreich gehörig bezeichnet.
Das Beispiel Warrens kann uns daher in dem Vorsätze, unsere Arbeit auf Deutschlandzu beschränken, nur bestärken. Bei der geringen Kenntniß, welche wir über englische undfranzösische Blätter besitzen, würden wir nicht den Muth finden eine Anzahl weniger, uns bekanntgewordener, ex-libris zu bestimmen.
Unser verzeichniß ist kein vollständiges und kann es, ganz abgesehen von der Neuzeit,auch nicht für frühere Jahrhunderte sein?) wir haben nur den Wunsch, daß der Sammlerwenigstens einen ungefähren Begriff davon bekomme, welche Blätter vorhanden sind. Daß inalten Bibliotheken sich deren noch viele gänzlich unbekannte vorfinden, ist sehr wahrscheinlich,aber es muß Anderen, denen mehr Zeit zur Verfügung steht als uns, überlassen bleiben, dasvorliegende, in hohem Grade der Vervollständigung bedürftige Verzeichniß zu ergänzen, dasimmerhin die erhebliche Anzahl von 2566 Blättern, darunter jedenfalls das Hervorragendste, bringt.
Für die Benutzung unseres Verzeichnisses, das nur eine möglichst kurze, aber zur Bestimmungeines unbekannten Bücherzeichens ausreichende Beschreibung desselben bietet, sind nachstehendePunkte zu beobachten:
der Inhaber des Blattes ist, wenn er durch das Wappen, vorhandene Anfangsbuch-staben oder sonst kenntlich ist, angegeben, wenn auch das ex-libris selbst darüberkeinen Aufschluß gab. In diesem Falle steht der Name in Klammern.
2. Namenlose Bücherzeichen sind, z. B. in Bezug auf die Wappen, möglichst genau be-schrieben, so daß sich letztere danach bestimmen lassen. Rechts und Links ist bei derBeschreibung der Blätter stets im heraldischen Sinne zu verstehen.
3. Alle vollständig unbekannten ex-libris sind unter dem Buchstaben „U", ihrem Alterthunlichst entsprechend, aufgeführt worden.
i) Mb wir ein zweites verzeichniß, das nach Abschluß dieses ersten sofort in Angriff genommen werdensoll, im kaufe der Zeit veröffentlichen, wird im Wesentlichen von dem Absatz des vorliegenden Werkesabhängen. Jedenfalls möchten wir gleich hier anzuführen nicht unterlassen, daß es sich nicht empfehlen wird,in Katalogen mit der Bemerkung: „nicht im Warnecke" auf die Lrzielung eines höheren Verkaufspreises fürein in diesem verzeichniß fehlendes sx-libris hinzuwirken, da die Seltenheit eines Blattes damit sicherlich nichterwiesen ist. Ls ließe sich vielleicht ein doppelt so starkes verzeichniß deutscher Bücherzeichen als dasvorliegende herstellen, wenn Jemand Gelegenheit fände, in anderen großen Sammlungen und Bibliothekendenselben nachzugehen und einen Verleger ausfindig zu machen, welcher die erheblichen Druckkosten auf-wenden möchte.