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Bemerkungen auf einer Reise durch einen Theil der Schweiz und einige ihrer nächsten Umgebungen ... / von Albrecht Erbach
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241
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s °llte ihnen hleiben, und über den Gräbernder Ahnen sollte des Despotismus verheerendeKraft nicht schweben; es sollte kein Fremd-ling sich zum Richter über sie aufwerfen ; desSandmannes FleiCs und seine ArbeitsamkeitSollte der Tyrannensinn nicht hindern; undehren wollten sie, Was Glaube und Neigungdes Gemiithes für würdig hielt Aber auchdamals gewährte die Eintracht ihnen Schutzvor der Hinterlist und aller andern Macht..

In dem Dorfe Saxelen hielt ich mich auf,ünd der von seinen Geistesgaben ziemlich ein-genommene Wirlh erklärte mir zwar etwasUnvollkommen, aber doch so, dafs mit Mühehian es fassen konnte, die in mancher Hin-sicht vortreffliche Verfassung des kleinen Staa-tes. Das Volk ist Souverain, hat legislative,aber keine executive Gewalt, welche aus demgrofsen Rathe, der aus wohlhabenden Man«hern besteht, zusammengesetzt ist. Dieses Col-legium hat die Befugnifs, über den Landam-hvann, die Beamten und übrigen Angestellten*u richten. Das Volk hält seine Landesge-

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