106
Leipzig
Leipzig
briks, Eallicos, Shirting unD baumwollenen Tüll,Spitzen und Besätze (Riffles rc.) 31,280 Ctr.Leinene Waaren . . . 11,414 „Seidenwaaren .... 2,886 „Halbseidene Waaren, als Tafsete, Florence,Marcellin, Crepe, Spitzen, Bänder rc. 1,215 Ctr.
Das Gesammtgewicht der überhaupt vom Auslandund den Zollvereinslanden zur Messe gebrachtenHandelsgegenstände betrug 244,417 Ctr. woran sichdie einzelnen Zollvereins st aaten wie folgt be-theiligten:
Preußen, rechts der Elbe, mit 35,142 Ctr.
„ links der Elbe, mit 29,933 „
Baiern. 5,334 „
Sachsen. 54,226 „
Württemberg. 694 „
Baden. 1,499 „
Kurfürstenthum Hessen . . . 2.944 „
Großherzogthum Hessen . . . 240 „
Die thüringer Staaten . . - 12,354 „Braunschweig ...... 293 „
Hannover. 1,578 ,.
Frankfurt a. M. 2,918 „
Oesterreich mit Waaren des freien
Verkehrs . .. 915 „
Total 148,070 Ctr.
Die Menge sämmtlicher zur Messe gebrachten in-ländischen Manufakturwaaren betrug 87,383 Ctr. !
Die Neujahrmesse beginnt am 27. December !und endet am 15. Januar, die I u b i l a t e m e s s e am |Sonntag vor Jubilate und die M i ch a e l i m e s s e am >Sonntag vor dem Michaelitage odex an diesem Tage!selbst, wenn derselbe auf einen Sonntag fällt. !
Meßvaluta. In den hiesigen Messen galt be- isonders früher eine eigene Valuta, die Meßzah-lung, welche in der Regel 12 ^^% schlechter war, ^als die gesetzliche Landeswährung. Diese ist zwar'jetzt im Allgemeinen abgeschafft, aber viele Einkäuferaus .dem Orient sind so daran gewöhnt, daß sie sie,besonders im Manufakturwaarengeschäft, verlangenund sogar zuweilen dasjenigeHaus vorziehen, welchesam meisten Meßagio giebt, obgleich natürlich jederVerkäufer seine Preise in gleichem Verhältnisse höherstellt. Es gibt daher jetzt gar keine feste Norm undauch fast gar keine Grenze für dieses Meßagio, dennes werden 10, 12^, 15, 20"/« und auch wohl nochmehr gegeben, ganz nach dem Verlangen des Käufers.Uebrigeus wird dasselbe immer auf Hundert gerech-net (z. B. 110 gibt 100), obgleich die Käufer es oftvom Hundert (100 gibt 90) rechnen wollen, wasaber einen namhaften Nachtheil für den Verkäufergeben würde. Da aber viele Zahlungen in denMessen in Golde geleistet werden, so hat sich dabeider Gebrauch eingeschlicheu, daß Louisd'or und Du-katen einige Proceut über den bestehenden Coursausgegeben werden; dafür ist nun allgemein 2%festgesetzt worden, und eben so viel wird daher aufdie in Conrant geleisteten Zahlungen vom Empfängervergütet. Diese 2°/<, Agio auf Couraut sind dahergewissermaßen an die Stelle des früheren Meßagiosgetreten; sie sind aber auch fast allgemein, sowohl inals außer den Messen beim Einzelverkauf der meistenWaarenartikel, wenn die Summe von einiger Erheb-lichkeit ist, gebräuchlich geworden.
Woll markt. Neben den Messen wird alljähr-lich und zwar im Juni ein Wollmarkt abgehalten,dessen Dauer auf 3 Tage gesetzt ist und auf welchemca. 25,000 Stein umgesetzt werden. Zum größten
Theil wird die gekaufte Wolle von iuländischeu (zoll-vereinsländischen) Fabriken verarbeitet; der kleinereTheil nimmt seinen Weg nach Frankreich, und, Eng-land.
Wechselpreise. Dieselben werden nachfolgen-den Normen notirt:
auf Amsterdam„ Augsburg„ Berlin .
„ Bremen .
Thlr.
Breslau .Frankfurt a.HamburgLondon .ParisWien
M.
für 250 Fl. holl. Crt.
„ 100 Fl. südd.Währ.„ 100 Thlr. pr. Crt.
,. 100 Thlr. Ld'orä 5 Thlr.
„ 100 Thlr. pr. Crt.
„ 100 Fl. südd. Währ.„ 300 Mark Banco.
„ 1 Pfund Sterl.
„ 300 Franken.
„ 150 Fl. in österr.
Währung.
Die Course der Pistolen und Dukaten werden nachProcenten angegeben.
Wechselberechnung. Sämmtliche Wechsel,mit alleiniger Ausnahme derer auf London, werdennach X. 8. «kurze Sicht) notirt und gekauft. DerZinsfuß der einzelnen Devisen ist der an den betref-fenden Plätzen amtlich notirte B a n,k d i s c o n t o.
Gültigkeit fremden Papiergeldes. Nacheiner köuigl. Verordnung vom 18. Mar 1857 ist allesnicht von Staaten selbst ausgegebene Papiergeld(Banknoten der Privatbanken und zwar in Abschnit-ten von mindestens 10 Thlr.) seit dem ersten Septbr.1857 nur dann als Zahlungsmittel zu be-trachten, wenn diejenigen Institute rc., welche dasGeld emittirt haben „mindestens in Leipzigund außerdem an denjenigen Orten imLande, wo Agenturen undFilialgeschäfteunterhalten werden," Auswechselungscassenerrichten. Dieser Verfügung sind folgende Insti-tute nachgekommen: die Weimarifche Bank, diePrivatbank zu Gotha und die Geraer Bank.
Wechselrechtliches. UnterWechsel-Uso(all'nso)versteht man in Leipzig eine Frist von 14 Tagennach der Acceptation (Sicht); im übrigen aber geltendie Bestimmungen der Allgemeinen deutschenWechselordnung. — Für Leipziger Meßwechselsind nur solche zu achten, welche ohne Bezeichnungeines gewissen Verfalltags schlechthin in einer nam-haft gemachten Leipziger Messe zahlbar lauten. Sieverfallen in der Öfter- und Michaelimesse ant Don-nerstage (Zahltag) der dritten Meßwoche (Zahlwoche)in der Neujahrmesse am 12. Januar, und nur wenndies ein Sonntag, am darauf folgenden Montag. —Der hier zu Gunsten der Stadt als Beitrag zur Til-gung der namhaften Kriegsschulden aus dem Jahre1813 früher bestandene Meßstempel ist seit dem Jahre1860 aufgehoben.
Buchhändlerwährung. Bei der alljährlichstattfindenden Buchhändlermesse, zu welcher die Ver-treter des deutschen Buchhandels auf ihrer Börse zu-sammentreffen, um ihre Abrechnung zu halten, wer-den die Zahlungen in sogenannter Buchhändler-währung, die etwas geringer als preuß. Couraut,geleistet. — Diese Währung war dergestalt festgesetzt,daß 10414, Thaler derselben — 100 Thaler Conven-tionsgeld oder Wechselzahlung gerechnet wurden.Da nun aber 100 Thaler Couventionsgeld —102 7 / 8 Thaler preuß. Couraut, so beträgt 101Thaler (ca. 101 Va Thaler) Buchhändlerwährung —