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Ehe wir zur Anwendung dieser Principien auf ^die Urbarmachung der Heide fortschreiren, haben w>rvorher etwas über die Größe der Pachthöfe, und dltErrichtung der Einhägungen zu sagen.
H. !-
Größe der Wirthschaften. ^
Es herrscht eine überaus große Verschiedenheit !der Meinungen über die gehörige Größe der Pacht* °Höfe. DieFranzosen verlangen sie von r OO bis l 50 iBunder; in unsern wallonischen Provinzen findetman sie von 2 bis zoo Bunder. In dem Waes*lande Gegentheils und in Flandern hat der größteTheil der Wirthschaften nur 5 bis 7 Bunder, uud jmehrere haben ihrer nur z bis 4. Wir wollen ihr*wechselseitigen Vortheile untersuchen, bevor wir zutEntscheidung ihrer richtigen Größe in Bezug auf u>>* ^sere Heiden schreiten. >
I. Da, wo die großen Wirthschaften zu Haustsind, steht der Pachtzins niedrig. In Frankreichund England (?) verpachten sich die besten lande*reyen zu 1 2 bis 14 Gulden per Bunder; in den w«l* zIonischen Provinzen geben sie gar nur 10 bis rr-In dem Bezirke von Antwerpen haben die Höfe 1 §bis 20 Bunder, und der gute Boden galt 25 bisGulden. In dem Waeslande galt selbst ein Mittel*mäßiger Boden z z bis 50 Gulden. Ein solcher Unter*schied ist für den Eigenthümer von Bedeutung.
Ursache dieses unverhältnißmäßigen Preises bestes