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Regulativ für die Aufnahme von Schülern und Zuhörern an das eidgen. Polytechnikum
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für die

Aufnahme von Schülern und Zuhörern

an das

eidgen. Mytechniknm.

I. Aufnahme von Schülern.ÄUgemeine Srstimmirngen.Art. 1.

Die Anmeldungen zum Eintritt als Schüler ins Polytechnikumsind jeweilen innert der durch Ausschreibung festzustellenden Frist(jedenfalls vor dem 10. Oktober) schriftlich an den Direktoreinzusenden und müssen enthalten: Name und Heimatsortdes Angemeldeten, die Bezeichnung der Abtheilung und desJahreskurses, in welche er eintreten will, die Bewilligung derEltern oder des Vormundes und die genaue Adresse derselben.

Der Anmeldung sind beizulegen:

1) ein Ausweis über das zurückgelegte 18. Altersjahr;

2) ein Maturitätszeugnis (Art. 2) oder möglichst voll-ständige Zeugnisse über die Vorstudien;

3) ein befriedigendes Sittenzeugniß, insofern dasselbe nichtin den Studienzeugnissen enthalten ist;

4) ein Hcimatschein (uoto ä'oriAws) oder ein mit dem-selben gleichbedeutender Ausweis über die Heimatszuständigkeit.