Band 
[Theil. XVII.- XVIII.]
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2Z4 Togyenbnrg.

let, daraus aber nach und nach erstlich zwischend der Stadt Zürichund den Länderen Schweiß und Glarus, und letstlich zwischend ge-dachter Stadt und übrigen Evdgenöstschen Slädt und Orlen einlanggedaurter Krieg entstanden , von deme unter den ^rticulenZürich, Schwcitz und Glarus: das mehrere anzutreffen, und hiernoch anzufügen , daß die verwittlbte Gräfin nach verschiedenenRechts-Übungen mit den Länderen Schweiß und Glarus, unddes Grafen Erben letstlich A. ' 437 . von solcher Erbschafft abge-standen , und dieselbe disem überlassen habe; es machten aber an die-sere Erbschafft Ansprach einer Seilhs des verstorbnen Grafen Vat-ters an einen Frev-Herrn vou Ratzüns verhevrutheten SchwesterMargarethe» Kinder Ulrich, Frey-Herrn von Ratzüns, der einenTheil an der Graffschafft Toggenburg bckomen; und Margarecha,welche erstlich an Johann von Metsch, rmd hernach an Guitschardvon Raron verhevrathet worden, und mit dem erster« erzeugetVogt Ulrich von Metsch , Graf von Kilchberg, der aus der Erb-schafft die Gericht Castels und Schiersch in Graubündten erhalten,und Elisabeth, des verstorbnen Grafen obbenrelte Wittwe; und mitdem andern Peterman und Hiltbrand von Raron, die auch einenAntheil an der Graffschafft Toggenburg, und folglich selbige völligbekommen. Ander Seichs kamen als Erben vor des letstern Gra-sen Mutters Bruders Graf Albrecht von Werdenberg Tochter,und derselben Kinder, alsCunigund, Graf Wilhelms von Mont-sort Ehe - Frau, welche einen Antheil an den Gerichten Davoe,Kloster, Bellfort und Schallfick in Graubündten erhalten: VerenaFrey - Herrn Wolffhart oder Wolffgang von Brandts Ehe-Frau,die die Herrschafften Mevenfcld, Vadutz, Schellenberg und Dlu-menegg bekommen ;Catharina, Graf Heinrichs von Sax zu Ma-sor Wittwe, und ihr Sohn Graf Heinrich, die auch einen Antheilan obbemercktcn Gerichten Davos, Kloster, Bellfort und Schall-fick erhalten ; und Margarethe:, Thürinas von Arburg, Frcv -Herrn von Schenckenbcrg Ehe-Frau, dte fich, allem Anschein nach,von ihren Schwesteren amkauffen lassen; von seinen übrigen eige-nen Landen nahm das Land Schweiß, krafft der in obbemeltcm A.1428. errichteten Land-Rechts enthaltenen Schenckung Tücken,Greinau und die Obere March zu seinen Handen; und dieses Landnebst dem Land Glarus bekamen auch A. i4Z8. von des Grafen Er-