Triuklcr. Tuns.
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Ein Geschlecht in der Gemeind Mentzingen, in dem Ort Zug,aus welchem Welti, Hartman und Hans A. 1444. in der Schlachtbey St. Jacob vor der Stadt Basel , Heinj und Ulj A. 151z. in derSchlacht bey Xovarra, und sechs in deren von AliMZnuno, auchdrey in der Schlacht bey Cappel geblieben : Ulrich bekam A. 154s.das Bürger - Recht in der Stadt Aug : Jacob, Seckelmeister warA. is6s. und 1576. Gesandter auf der Gemein EydgenöfischenJahr-Rechnung; Hans ward A. '598. LandvogtvonMeynthal,und A. i6,z. zu Sargans, auch öffters Gesandter : Ulrich wardA. 1628. und Johannes 1626. und i6zs. und Peter 164^. ,mdA. 165z.Aman der Stadt und AmtZugumd dieser war auch 1629.Landvogt der Freyen Aemteren, und Ä. 1646. Hauptmann überein LomxaZnie in Hertzoqs von IVloctena Diensten ; einer gleichesNamens ward A 1657. Landvogt der Freyen Aemtern, und 1669.zu Sargans, auch A. 1662. und 1678 Amman der Stadt undAmt Zug , welche Stell auch 8evennu8 A. 1692. erhalten, undJohann Baptista ward A. >712. Lands - Hauptmann.
Trins: Hohen Trins
auchTrüns, r«««,» 4/,«m, auch Ein ziemlich
grosse Kirch und Pfarr Evangelischer Religion, und RomanscherSprach, welche in zwey Dörffern bestehet, darvon das Oberesolchen Namen annoch hat, und das Untere ehemahls Ux ge-nennt worden, und sind bey dem Obern annoch Überbleibselvon dem Schloß Hohen TrinS, welches der Fränckische Königkipinu8 zu Anfang des VIII. 8eculi soll erbauet haben, odernach andern schon zuvor von den Rbätiern oder Römern sollerbauet worden seyn : das Schloß und Gericht daselbst, undauch zu Tamins solle Edlen oder Freyherren gleiches Namenszuständig gewesen, und nach derselben Abgang A. 1262. an dasHoch - Stifft Chur kommen seyn; es kam weiters an die Frey -Herren von Vaz, von selbigen an die Grafen von Werdenberg,und von diesen an die Frey - Heuen von Heüwen, unter wel-chen das Schloß A. »470. abgebrant, und niemahls wieder er-bauet worden : nach Absterben des letstern aus diesem GeschlechtAlbrecht Arboqasten erbte selbige zu End des XVI. 8eculi Wolf-gang Graf von Löwenstein seiner Schwester Sohn; und kanr
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