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aber des erster» Bruder ki-gnclüno kulca in dasVelclin eingefal-len und viel Schade» verursachet, und ist 1Z29. bey ?i^o6i I'relivio ei» Treffen vorgegangen, und habe» die kulcü nacheiner jährigen Belagerung von 8on6no doch dasselbe nicht ei»,nehmen können. Als aber die Kut'ca -V izz^. die Herrschaft überLomo dem st220 Visconti auch Herr» ;u Meyland übergebe»,und dieser die von 8o„clno überziehen wollen, habe» sich selbigeohne Widerstand übergeben, und sind die Befestiqungö-Werkedarum wieder geschleiffet worden, auch hat dieser st22o durch Er-weisung Gnaden-Freyheiten rc. dieVeltliner -zz6. dahinbrin-gen mögen, daß sie sich ibme freywillig übergeben, da selbiger derLandschafft Veltli» überlassen ihre sogenannte ?rctori nnd andereOberkeiten zu crwehlen und das Recht zu verwalten, und vergnügtgewesen einen Lencrul-Richter nebst einem Vicario zu verordnestwelche alle 6. Monat zu Hellvio ein 8i»clicat gehalten, und dievon den untern Oberkeiten an sie gelangte Hppellgticmen beurthei-let , und war der erste unter dem Namen ?ocletta von Veltlin denRitter Lorrolo von Lalkelletto in gleichein Jahr dahin verord-net: es hat auch Laleatiug Visconti diese Landschafft von der Ge-meinschafft mit Lomo abgesönderet, und derselben den Besitz vormeri <L mixti Imperii, auch den Blut-Bann, und den Nutzenanderer herrschafftlicher Italien, aussert was der Cammer gehö-rig, bestätiget, und sie in drey IHeri eingetheilet; nichts destoweniger hat lebslöo cle' Opitanei von 8onärio, ein in dem Landangesehener Mann, izs--. durch den Bischoffvon Lomo sichverleithen lassen mit ihme einen Aufstand wider diesen Lallestiumzu erregen, der auch bald die ganze Landschafft Veltlin, bis anVonte, Lliiuco, Lnlicllo clcl!'^cgua, 8slIo, Lo6ctto, ^Iko-sgZia, und noch einige Gemeinden an sich bringen mögen, dar-aus dann auch in der Landschafft viel Raub, Unruhen und Scha-den entstanden, bis i z?2. da dieser lebslclus mit seinen An-hängen» um Gnad bey dem Oalleatio angehalten , und solcheerhalten, und dieser dardurch wieder in den Besitz der meistenTheil-n dieser Landschafft gelanget. Es setzen wieder einige Ge-schjcht-Schreibcr von Lomo , daß i Z77^ dieser Lsllestius dieVeltliner denen von Lomo zugeordnet, die derselben Cammeralljährliche Gebühr gemeilisamlich abzuführen, und daß der Antheil. der