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man schon meistens darzu gewilliget war: es ward auch derGottesdienst eingerichtet, wie er noch diesmahl ausgeübet wird,aussert daß damahls bey dem H. Abendmahl noch ungesaürtesBrod gebraucht, A. i6os. aber das gesaürte Brod und dessel-ben Brechung eingeführt worden: auch wurden dortige Kir-chen-Diener 167s. angehalten, die sogenante kormulmn Lon-sensu8 (von deren ein eigener Articul oben:) zu unterschreiben,und da es hernach voll einigen nicht oder bedingt geschehen, istsolches 1724. von neuem anbefohlen worden.
Die Oberkeit bestelle gleich Anfangs auch Prediger aller Or-ten, so viel man haben konnte, aus Frankreich oder ans denPriestern und Mönchen, welche die Evangelische Lehr angcnoh-men, da man den andern noch die nichtige zu ihrem Unterhaltverordnet: es wurden auch die Geistlichen und Pfarrer dieserLandschaft in IV. oder anderwärtig genannte LaxMul.
eingetheilet, deren 1. die von l^ulanne die in den LandvogteyenI.aulimne, Veva^, Oron und Ai§Ie, die 2. die von ka^ernedie in den Landvogteyell Avencke^louclon undkayerne, dieZ. die von IUorZe8 die ill den Landvogteyen !Uorge8 und Xyon,und die 4. die von Vverllon die in den Landvogteyen VverAonund Komammotier beßndliche Pfarrer Ulld Geistliche begriffen,deren jede einen Oecsnum gehabt, allen aber ein 8ur-lmen-6ent-6ener3l oder OeneruI-8uper-!iNencIent vorgesetzt! gewejell,welcher diese 4. Lassen und arich die von OramAon, so aussertdiesem Bezirk, von Zeiten zu Zeiten jedoch in den V. ClassenUmwechslungs-Weise zu Berahtullg der Kirchen-Geschäften ver-faultet hat; es ist aber zu Anfang des XVII. 8eculi die Stelleines solchen 8uper-lntenäenren und auch dteGelneinds-Versainm-lung aller s. LIallen abgegangeil, die e. Llgssen und die Stellender Oecsnorum über jede Ll3l8 aber bis jetzo verblieben, welche let-ztere alle z. Jahr durch die Wahl der einverleibten Pfarrern,und die in der Olsk von L^ulsnne auch noch ihren z. Lolloquenalsdann umgewechselt werden ; die Llallen werden absonderlichgewöhnlich nach dem Pfinqst-Fest versammlet, jedoch aber auchbey jeder ledig werdende Pfarr, da dann die Mitglieder einerOsk einen, öder wenn ein Pfarr ledig wird an dem Ort, woein Landvoqt wohnet, oder noch auf 2. oder z. der besten Pfrün-den: derselben zwey Pfarrer erwehlen, und selbigen oder selbige,