Band 
[Theil. XVII.- XVIII.]
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in die Stadt Genf gehören, da sonst aussert dieser nahe bey Genfbefindlichen Brngg alles m dein Savoyischen Gebiet lieget.

Ein Dorf in der 8ce^re von Lergniar in der Pfarr und !Vlsn6e.ment Ober Ormoncl in dein Bernerischen Alnt Ailen; sthe

oder

Ein Dorf in der Pfarr Montreux in der Frey-Graffschaft Cks-telarci in dem Lernerischen Amt Vevg^.

Ein Nachbarschaft in der Pfarr und Gemeint» Orollo in demObern Urier der Graubündiierischen Landschaft Veltlin.

Einer der Helvetischen Gesandten ari L. ^ul. O-esgrem um dieBewilligung anzuhalten durch die Römischen Provintzen irr Gal-lien , ohne einige Beschädigung derselben; einen Durchzug thunzu mögen ein antzerwärtigen Sitz auszusehen/ welche aber abgeschla-gen worden. ^ L'e//. 6^//. /. I.

^Bischoff von. siehe

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Weidreiche Berg und Alpen ob dem Schloß Oanities oder Tfthamiffin dem Gericht Kemü8 in dem Gottshaus-Bund.

i>ehe

Ein Meyerey ( Mine ) in der preusischen 8ouversinitXt dseu-cliAtel oder Neuburg, welche 2 ^ Stund lang und bald 2 . Stund

Rrrz breit