ländischen, aus welchem kleribertus kuscs genannt d?e§Qti3tok-.der in dem Amt -es Reichs Vic:e llom zu Lomo von Kayser 0 t-tone 98;. bestähtet, nebst seinem Sohn ^lberico zu Lollo inder Graubündnerischen Landschaft Veltlin stch gesetzt, und dieserleistete nc,^. von dem Abt 8. ümbrolii majorib von Meylanddie Ober-Aufsicht und den Schutz desselben Güthern in dem Velt-ltn bis nach 6onnio oder Wormbs aufgetragen gegen Überlassungsemer Güther zu Villöo in gleichem Thal. Desselben Nachkommenhaben sich in dieser Landschaft hin und wieder begeben, und zugedachtem Lo6o. auch vor demselben scher jenseits der Adda obftlLonL, und einer in dein Wald zwischen liovolo und kiaZnoSchlösser erbauet, die auch von Natur fest und mit Neben-Thä-lern wohl verwahret gewesen, auch ihnen in den Ouelpbischen undLibeilimschen Umuhen wohl zustatten kommen; dieses Geschlechthatte auch den Flecken Xovste tu der Grafschaft Eleven von deinReich zu Lehen, auch den Gerichts-Bann über das Blut wie auchallen Wildbaun und Fischenzen von dein Fluß MlNno zu beydenSeiten der Adda bis an den See von Lomo, und auch von alleindurchführenden Veich den huudertesten Theil, und den Zehenden vonallein Holz, so Blocksweise auf der Adda geflözet wird; und ha-ben auch etliche diese Gerechtigkeit weit hinaus besessen, und derenBestätigung noch 1507. von König L.u6ovico XII. von Frank-reich als Besitzer von Meyland erhalten, obgleich selbige auch sichhernach wieder zu Lomo niedergelassen haben, sie sich doch noch al-lezeit von Lollo ursprünglich erkennt, und sind auch aus diesemGeschlecht 8ixtun aus dein Prediger-Orden 1572. Bischof vonIVloilena, und ?eteu8 üntonius ^ lt74. Bifthof Von 8. ^nxelacie l^ombsräi und 1580. zu ävellino worden. Guter §s,.e„-r184. DA)'-, r'ttko/1,0 l^o/. /. />. 20 l. ^0/. ///.
/>. Z08. Z09.
oder Nachbarschaften: in solche ist das Urnerische Thal Livenen uridviele Gemeinden in der Graubündnerischen Landschaft Veltlineingetheilet, und gehören in die eint und andere der erstern verschie-dene Dörfer, und machen von den letstern solche und mindere Ne-ben-Oerter ein Gemeind aus. Siehe auch Nachbarschaft. .
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