Band 
[Theil. XVII.- XVIII.]
Seite
753
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Urj.

7sZ

Anno Anno

r 6 zi Jooßt Antoni Schmid. 1715 Carl Balthasar Lußer.

1700 Frantz Jgnati Lrivelli. 1719 Jooßt Antoni Schund.'

170z Frantz L'einrich Beßler. 17z r Frantz Martin Schmid.1726 Carl Alphons Beßler. 1742 Carl Frantz Schmid.

1707 Carl Frantz Schmid. »755 Joseph Stephan Jauch.

Nebst vorbemelten Naht und Land - Nähten hat es auch in die-fem Land, gleich in anderen Länderen; absonderliche Gerichte, dasFünffzechner - und das Sibner- Gericht, darvon das erstere alles,was über Ehr und Guth streithig wird, und zwaren in Ansehungdes Guths nur über das, was mehr als drevfig Gulden antrifft; dasSibner, Gericht aber, was unter zo. Gulden streithig wird; ur-theilet, und geringe Fehler abbüffet: In dem erster» prXliäirt derregierende Land - Aman, und hat zu Beysitzeren vierzehen Rahts-Herren, welche alle Jahr aus und von den Genoffamen, und zwa-ren so umgewechslet werden, daß die in jeder der zehen Genoffam-men befindliche sechs Näht alle Jahr einen, und danne noch vier ausvier Genoffammen, auch unter den Genossammen Umwechslungs-weise, darin aber nur für ein Jahr Sitz haben. In dem andernaber prXüäirt der Lands - Statthalter, und werden seine sechs Dey-fitzere, so des Naht« ; aus den Genoffammen von der Lands- Ge-meint» für Lebens - länglich ernahmset. Es mag vor dem fünffzech-ner - Gericht ein jeder seinen Handel Anfangs Jahrs, oder wann esihm beliebig an allen Gerichten vorkommen und beurtheilen lassen:deren Urtheil bis an ihr in dem Klajo haltendes letstes Gericht ver-änderlich bleibet, was aber an diesem leisten Gericht ( welches da-nahen auch das Letzt - Gericht heißet:) gesprochen wird, kan wederan ein anderen Naht, rc. gebracht, noch von hernach folgendenRichteten änderst beurtheilet werden. Und wann in dem Gerichtdie Stimmen gleich einstehen, hat der Gerichts-Tecretarius denEntscheid zugeben. Auch von dem Sibner - Gericht gehet nacheintzigem Spruch kein weitere Appellation, wann aber ein von demFünffzechner - Letzt - Gericht Verseilter neue Gründ vorzutragenvermevnt, mögen ihn die Näht und Landleuth vor das alte Gerichtzur kevillon weisen , welches dann, wegen grösserem Gerichts -Geld; das gekauffte, oder 8pecial-Gericht benahmset wird, und

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