Uznacht.
Zoo
Uznach oder Uznacht Landschafft und Landvogtey
auch ehemahls Uznang ; ein Landschafft oder Herrschafft, welchegegen Auffgang an die Landvogtey Gaster, und an die GraffschasstToggenburg, gegen Abend an die Zürtchische Landvogtey Grünin-gen , und den Hoff Rapperschweil, gegen Mittag an die Schwei-tzerische Landschafft March ( von deren sie durch den obern Zürich -See, und den Fluß Lint abgefönderet ist:) und gegen Mtttnachtwieder an obbemelte Landvogtey Grüntnqen, und an das Toqgen-burg gräntzet, und sind darin nebst dem Städtletn Uznach auch diePfarren Eschenbach, St. Gallen Cappelen, Gauen oder Gomis-wald, Goldigen und Schmericken, welche letstere zu oberst an demZürich - See liget, die Landschafft aber ( welche etwann 4. Stundlang, und an einigen Orten eben so breit und meistens bergicht ist:)hat theils auf den Bergen , darunter der sogenannte gros Rot-stein der höchste; als auch in den Thäleren, welche sonderlich Altis«und Aathal - und andere Bäch durchstießen ; schönes und Wevd -reiches Matt - Land zur Vieh - Zucht, hat auch ein ziemlichen Obs-Wachs und nutzbare Korn . Felder, auch hin und wieder einigesWein - Gewächs und viel Holtzes, auch zur aussern Burg aussertErmetschweil ein Glieder - Bad.
Zu dieser Landschafft erstern Herren werden die Grafen von AltRapperschweil oder Wandelburg gewachst, und wird solches ausdem annoch gebrauchten Wappen geschlossen, und soll selbige An.1190. durch des Graf Ulrichs an Graf Dietbelm von Toggenburgverheyrathete Tochter Elisabeth« an selbigen gekommen seyn, undvon seinen Nachkommen Graf Donat und Diethelm A. iz86 dieMch8. Hntomi in dortigem Städtletn zu ihrer Begräbnuß erbauetund GrafDonat dortige Unterthanen auch A. i;88. zu dem Einfallin das Land Glarus, und in der Schlacht bey Nessels gebraucht habe,sie ist auch in derselben Grafen Gewalt gebliben bis zu des leiten Gra-fen Friderichs A. 1436. erfolgte Tod, da desse Wittwe und von ihmeeingesetzte Erbin selbige zu erst der Stadt Zürich übergeben, welcheraber die Einwohner, bis aufden Austrag des streitigen Erbs; nichthuldigen wollen; hingegen alle, aussert die von Schmericken; vonden Länderen Schwettz und Glarus zu Landleuthen angenohmenworden, worgegen sich aber die Stadt Zürich gesetzt; und ist darauf
A.