Band 
[Theil XIX.- XX.]
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Wädenschweil.

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den seyn sollen/ eingekennt haben; zuvor aber ward auch des ge-dachten Ritter »Ordens Commenthur zu Wädenschweil A. 1342.in das Bürger - Recht in der Stadt Zürich aufqenohmen / wel-ches auch seine Nachfahren in solcher Commenthurey (deren diemeisten auch zugleich Oberste Meister dieses Ordens in Deut-schen Landen gewesen oder worden:) alsHartman Graf von Werdenberg/ hernach auch Btschoff vonChur A. rz?7.

Johann Lese! oder Löse! A. 14^0.

Malter von Bußnang A. 1460.

Johann von Anw A. 1467.

Rudolff Graf von Werdenberg A. 1482?

Johann Heggenzer A. reo?.

Johann von Hattstein A. -eiz. undGeorg Schilling von Canstadt A. 1547. erhalterr welches in Na-men des Ritter - Ordens letsterer zwey Jahr darnach der Stadt. Zürich das Schloß, samt der Herrschafft / Hohen und NiedernGerichten / Zinsen / Renten, Gülten / Gütheren, :c. und allerGerechtigkeit, so der Ritter-Orden zu Wädenschweil, Richtcn-schweil und Uetikon gehabt, um 20002. Guldeir der Stadt Zü-rich verkaufst, bev welchem Kauff unerachtet das LaudSchweitzsich darwider gesetzt; durch ein des folgenden Jahrs zu Einsidlenergangenen Svruch es doch verblieben / und diesere Herrschafftmit einem Landvogt versehen worden, da zuvor die Einwohnerderselben A. iz?'. der Stadt Zürich Hilffs-Völcker wider dieOesterreichischen zugeschickt, welche auch zu dem glücklichen Aus-schlag des Treffens bey Tättweil beygetragen: A. iz88 die Oe--erreichische Besatzung aus Rapperschweil daselbst 20. Häuser ab-gebrannt, aber mit Verlurst i<§. Mann wieder abgetrieben wor-den ; A. 1522. die Einwohner bey Anlaas, daß der Commenthürden Pfarrer zu Richtenschweil wegen Verkündigung der Evan-gelischen Lehr beurlaubet; sich das Schloß zu Wädenschweil zuüberfallen und sich dem Ritter Orden schuldigen Pflichten zuent-' laden angemaßet, sind aber, da die Stadt Zürich ein Besatzungin das Schloß gelegt, durch ein Recht-Spruch wieder zu derHuldigung angewiesen, A. 1529. jedoch die Bilder aus den Kir-chen in der Herrschafft weggethan worden: Nach dem geschehe-

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