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Chefs der Werkstätte und technischen Inspektors und überdieß eines kauf-männischen Waarcnvcrsenders und Verkäufers mehr von einander ausge-schieden werden.
Einmal fehlt es dem Vorsteher all' dieser Geschäftszweige an dernöthigen Zeit zur Besorgung dieser verschiedenen Obliegenheiten, und cSmuß derselbe seine Kräfte und Auimerksamkcit höchst unzweckmäßiger Weisezu sehr zersplittern, während andererseits der Tclcgraphendircktion einegehörige Kontrolle über die Wcrkstätte bisher abgieng, obschon sie für alleVorkommenheiten mitverantwortlich ist.
Im Falle der Beibehaltung dieser Industrie sollte daher eine Organi-sation eingeführt werden, ähnlich derjenigen, wie sie in jeder Fabrik be-steht, und wonach der Werkführer die erzeugten Gegenstände an einen Buch-halter und Magazinvcrwalter abliefert, welcher den Verkauf besorgt undden Eingang und Ausgang in Evidenz erhält'. Ob hiedurch eine Per-sonalvermehrung nöthig wird, oder ob das Erpeditionsbürcau der Tele-graphcnverwaltung hiezu ausreichen wird? ferner, ob solche Spckulations-unternehmungen in den Händen von Staatsbehörden auf die Dauer gedeihenwerden und rathsam sind? wäre Sache näherer einläßlicher Untersuchung.
Die Kommission glaubt sich daher vor der Hand auf diese allgemeinenAndeutungen beschränken zu sollen.
ch. Geschäftskreis des Militärdepartrmrnts.
Die kriegerischen Konstellationen, die gegen Ende des Jahres 1856den schweizerischen Horizont umwölkten, die dadurch veranlaßte Truppen«ausstellung und insbesondere die allgemeine Begeisterung, welche damalsdas ganze Schwcizcrvolk erfaßte, haben in neuester Zeit wieder mehr alsje die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Beschaffung unseres Wchrwescns,dessen Lücken und schwache Seiten gelenkt und von manchen Seiten hermehr oder weniger begründete oder wenigstens wohlgemeinte VerbesscrungS-vorschläge hervorgerufen.
Es kann nicht in der Aufgabe Ihrer Kommission liegen, sich mitdenselben zu befassen oder daraus näher einzutreten, zumal sie einer Periodeentsprungen sind, die bereits nicht mehr dem vorliegenden Geschäftsjahreangehört.
'Indem wir uns daher nur auf die Ergebnisse der Militärverwaltungdes Jahres 1856 beschränken, bemerken wir zunächst mit Vergnügen denim Allgemeinen befriedigenden unv in stets fortschreitender Entwicklung be-griffenen Stand unserer Militarinstitutivnen.
Militärgesetzgebung.
Wenn bei einigen wenigen Kantonen einzelne Punkte ihrer Militärgesetz-gebung noch zu Ausstellungen Seiten- des Militärdepartemrnts Anlaß geben