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Zug^_
Verhaltens in Kriegen, und A. 1481. wegen Vertheilmig dereroberten Land und Lenthen mit den damahligen EydgenößischenStädt und Orten Vcrträg errichtet, deren völliger Embalt un-ter den Artielen guldncn Bund: Sempacher L»lief und Ver-ko.nnus von Staus anzutreffen; es hat auch Zug A. 1647.1664. 1668. und 1672. gemeine Hilfs'Und SchirM'Ord»uui-aeu mit den übrigen Evdaenösiischen Städten beabreden HU-fen, Kraft deren selbiger Ort ein Obrist-Wachtmeister zu dereinten Armee zu bestellen gehabt hätte, es hat aber selbigesA. 1679. seine Einwilligung wieder zuruckgenvhmen, und derHilf jederzeit »räch den Bünden zu leisten sich vorbehalten, wieunter dem Articul das mehrere zu sehen.
Es hat zwar die Stadt Zug ein und andere eigne Vog-teyen in der benachbarten Landschaft die hernach unter sol-chen absonderlichen Articul vorkommen werden: die Stadtund das Amt zusammen aber haben keine eigene Vogteyen undLandschaften zu ihren Unterthanen, wohl aber verschiedene mitein und andern Eydgenößischen Städt und Orten gemeine,gleich dann die Stadt Zürich A- 1415. selbige in die von KayserHAismunöo allein erlangte Pfandschaft der Stadt und Graf-schaft Baden und der Städten Bremgarten und Mellmgeueinstehen lassen, und ist An. 1425. ihnen auch nebst übrigenEydgenößischen Städt und Orten ein Theil an den sogenann-ten Freyen - Aemtern zugekennt worden: A. 1460. zogen ihreVölker auch mit den übrigen Eydgenößischen (Bern auöge-nohmen) in die Land. Grafschaft Thurgän, und halfen sel-bige erobern: A. 1462. ward dieser Stadt und Amt nebst denStädten Zürich und Lucern, auch ein Antheil an den nur vonden Ländern Uri, Schweiß und Glarus eroberten StädtleinWaUenstadt und den Herrschaften Freudenberg und Nydbergnach der zu Anfang damahligen krieglichen Unternehmungengetroffenen Abrede zuerkannt, und A. 148z. erkauften selbigenebst den übrigen alten Eydgenößischen Städt und Orten,(Bern ansgenohmen:) auch den übrigen Theil der GrasschaftSargans: A. 1499- ward auch dies Land von denen desStifts St. Gallen Eydgenößischen Schirm - Städten und Or-