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das Paradieser-Amt daselbst einige Zehenden dahin/ Die Ap.vellauon gehet von dem Gerichte, an das bischöflich-kottsta,nische L>ofgericht; Gemeirrd- urid Bauftreitigkeiten aberan Zürich. Der Amtschreiber, ist zugleich Gerichtsschreiberder Herrschaft Laufen wird von einem jeweiligen LandvogtznRvbury bestellt, muß aber wegen dem Amtellwisen, auch vondem Bischöfe zu Ronftanz bestätet werden. Seit 172s wohnet erzu Feuerthalen. Der Gertchtsweibel wird von der Gemeinde,'in Beyseyn des bischöstichen Amcmanns, erwählt.
s. 727. Uziftorf.
Das Dorf erlitt von der ausgetretenen Ennnen und dem Dorf/Dach den riten Aug. 1764 großen Schaden, da selbige vieleHäuser unter WaM gesetzt, auch einige Gppchec, weggeschwem-met haben.
s. 7yy/ uzinger.
Der Inspektor Friedrich, hat auch im Druck hinterlassen/
Dir Lccleliurum Xovi ^elr.unenti planurtiombub in dlmverlum,L.de plLMLtionibu8 LcLleg»: liZurina: lxooiaüm, 1728.
S. 8->o. Utz nacht/.
Die Gegend. besonders um die Stadt herum, hat viel Ried'/ist moficht, ^sumpfig und sanrlecht. Das darauf gesammelteGras, dient sowohl zu Winter-Fütterung für die Pferde, alsauch zu Streu; und wird jährlich davon eine große Quantität,m die Volk- und weinreiche Dorffchaften, am Zürichsce, hinab-geführet, und für Geld- und andere Lebens-Mittel verkauft,so dem Landmann von großem Nutzen ist; nicht weniger, des-sen Waldungen von Buchen, Tannen, und Forren, davonjährlich eine große Menge in die Stadt Zürich, so wie auchRebstickel, an beyden Ufern des Zürichsees, verkauft wird.
?u§. 802. Das Landgericht entscheidet Civil>Händel, wel-che aber mi ,das Landvogtey-Amt mögen gezogen, und von daan die Stande appellirt werden; es bestimmt die Bußenbep geringen Fallen vom io bis ir Batzen an, die dann ihmverbleiben. Dem Landvogt aber muß jederzeit das Protokollzur Einsicht übergeben werde»; bußwürdiae Fehler bestöaft der
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