Band 
[Supplement. Fünfter und sechster Theil.]
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-) Rheinbards Gok>n, Landvogt Gabriel / geb. i6ir,starb 1656; von dessen Söhnen ward Landvogt / Samuel 1629gebohren/ starb ,70z, und der Spitalmeister/ Johann Frie-drich / geb. i6;i / starb 1687. Der Landvoqt Gabriel /geb. l6fr/ starb 1726. Der Landvogt Diebold, geb.1654, starb 1717. Der Gnbernator/ Samuel Ludwig / geb.1696, starb 174s ; seine Söhne sind: 1) Niklaus Gottlieb ,geb. i7ZO; er war erstlich in holländischen Diensten UnterlieU-tenant bey der Kompagnie und Regimente von Grafenried1748/ und nachdem dieses 1750 wieder abgedanket worden/kam er als 8econä-8ous-Lieutenant / unter das französischeSchweizer - Gardercyiment den ixten Jul. 1754 und machte-1758 lind 59 die Feldzüge in Deutschland als Generaladju-tant/ des Generals von Besemval, den rzten Aug. 1760kam er als Hauptmann unter das Regiment Jeimer / undmachte auch die Feldzüge von 1761 und 62 mit, erhielt Major-Kommission >778/ und den Orden kour ler. Merkes »779 ,würklicher Major 1781. 2) Samuel Ludwig / geb. 17)2,trat in holländische Dienste/ und ward Kavitainlieutenant beydem Regimente Jung-Stürler 177s, Hauptmann den 24April 1788. ;) Alexander/ geb. »7;5, war Stückhauptmannim Lande. Der Landvogt Albrecht/ zu Duchsee, geb. i66z,starb 1744. Der Spitalmerster Johann Friedrich, hatte aucheinen Sohn, Friedrich / der 1704 Schaffner im Interlakkern-Haus / und 1717 groß Koni - Magazin Verwalter geworden.

b)Der Landvogt Sigmund/ zweyter Sohn/ Niklaus,Herr zu Jegistorfrc. / geb. 1624 / starb 1671 r -er dritte/ Karl,geb. 1646, starb »678. Der jüngere Niklaus / Herr zir^Je-yiftorf und Dieebach, geb. l6s-r, starb 169,; und sein Sohngleichen Namens/ geb. » 68 ;, starb 175! ; von seinen Söhnenward:») Niklaus von Diesbach»rc., geb. '724, starb r? 66 : 2)Albrecht, geb. 17^5, Herr von Diesbach, ward 1768Landvogt zu komainmorier, 1769 Dragouermajor, rrnd »775Oberstlieutenaitt, starb ,79z. ;) Sigmund Rudolph, geb.i7j l, ward des großen Raths 1764, Kommandant zu Ar,bürg 1767, des täglichen Raths »788/ Gesandter auf der Tag-satzung zu Frauenftld und Bader,, und bey Einnahme der

Huldigung