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Französische Verfassungsgeschichte von 1789-1852 : in ihrer historischen Aufeinanderfolge und systematischen Entwickelung / dargestellt von Simon Kaiser
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Erstes Hauptstück. Die Elemente des Alten.

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Ausgedehnte Länderstrecken mit Flüssen und Wäldern, Städte, Dörfer,Meiereien, Kirchen, Schlösser, Burgen und Festungen, Kasernen und Ver-waltungsgebäude bilden so, um die ndliche Uebersicht des Landes zu geben,das Territorium des Reiches und werden je nach dem Zwecke der Regierungverschieden zusainmcngeordnet.

Die Eintheilung der Bevölkerung war wie in allen monarchischenStaaten des Mittelalters die in Adel, Geistlichkeit und Bürgerstand.

Beginnen wir mit der Geistlichkeit, die sich bis dahin als erstenStand des Reiches betrachtete, für sich eigene Gesetzgebung, Verwaltung,Gerechtigkeitspflege hatte, dem Staate, dem Adel, dem Bürgerstandegegenüber nicht nur unabhängig dastand, sondern wo sie konnte diese Un-abhängigkeit in ein Herrschaftsverhältniß auf diese oder andere Weise um-zuwandeln suchte und ein solches, wo sie als Gutsherr auftrat, von Rechts-wegen ausübte. Sie tritt mit einer halben Million Glieder auf und zerfälltnach dem Maßstabe einer bis aufs Kleinste und Kleinlichste ausgebildetenHierarchie in eine höchste, hohe und niedere Geistlichkeit, und nach einemandern Gesichtspunkte in die Welt- und Ordensgcistlichkcit. Die hoheGeistlichkeit bildeten 18 Erzbiscköfc, 121 Bischöfe, - von diesen 8 aufCorsica 13 Generalvicare, bei 1800 Aebte und Priore, von denen einegroße Zahl dem Range der Prälaten angehörte, 830 Kapitel und Stiftemit 6000 wohlbestallten Klerikern. Dahin gehören noch die 260 Com-mandureien des Malthcserordens mit ihren noch über sie gestellten Groß-Würdenträgern. Die niedere Geistlichkeit zählte in sich die Pfarrer, Vicareund Caplane in 35,186 Pfarrgemcinden, die Geistlichen und Brüder inden Klöstern und eine Unzahl daö Land überströmender Abbs's, die letzteminsofern sie nicht durch Geburt berechtigt sich der obern Geistlichkeit an dieSeite stellten. Als Affilirte, d. h. Personen, die nach denselben Regelnlebten, müssen hierher noch die 14,000 Opfer gezählt werden, die sich indie Frauenklöster sperren ließen oder, je nachdem verschiedene Umständeund Familienverhälknisse es verlangten, gesperrt wurden.

Die Geistlichkeit (Klerus) "bestand auö Personen aus allen Ständen;aber im Allgemeinen erhielten die Söhne adlicher Familien die höhern geist-lichen Würden, als die der Erzbischöfe, Bischöfe, Aebte, Pröbste, die derKanoniker oder Chorherren, die in 11 Stiften lediglich nur an Adliche ver-geben werden durften; die Pfarreien, Vicariatc, die Stellen in den Stiften,die nicht für den Adel ausschließlich bestimmt waren, wurden Bürgern zuTheil. An die unbedeutenden Pfarreien, in die Klöster und Bettelordenkamen meist die Personen von sg.dunklerHerkunft", wenn sie ohne andere