I. Das Land und die Bevölkerung.
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Gewerbes erworben hatte, dann eine Klasse, die mit ihrer Thätigkeit sichihren Lebensunterhalt verschaffte, wie Advocaten, Aerzte, Beamte, Han-delsleute und Künstler, und in letzter Linie treten uns die Handwerker inverschiedene Zünfte vereinigt entgegen. Diese Trennung wird wichtig, weil,wenn auch eine Stadt Kraft im Laufe der Zeit erhaltener Vorrechte eine ge-wisse Selbstherrlichkeit in Gesetzgebung und Verwaltung, in Bezeichnungihrer Beamten besaß — nie aber in jener Ausdehnung wie die deutschenfreien Städte — man einen großen Unterschied darin machte, wer zur Aus-übung jener Rechte zugelassen wurde: was neben den zwei zuerst genanntenKlassen unter den Handwerkern nur die Meister konnten, so daß Gesellenund alles übrige Volk ausgeschlossen war. Denn wenn die Städte auchFreiheiten hatten, so waren es doch nicht die, welche sich über Alle gleich-mäßig ausdehnten, sondern blos eine Ausnahme vom allgemeinen Druck,der sich nur die zu erfreuen hatten, welche sie errungen hatten und die ihrer-seits Andere von denselben so viel als möglich zurückhalten wollten. DieThätigkeit dieser Städte war größtentheils dein Handel gewidmet neben derBekleidung geringerer Bcamtungen in der öffentlichen Verwaltung und Ge-rechtigkeitspflcge und hatte sich dadurch neben jenem massenhaften Grund-eigenthume der zwei ersten Stände einen großen Reichthum in Häusern,Möbeln, Handelsartikeln, Capitalien erworben, der ihnen neben der ma-teriellen Bedeutung, die diese hatten, die Mittel gab, sich eine Bildung zuerwerben, welche die des Adels um Vieles übertraf. Außerdem besaßendie Städ.te und deren Bürger auf dem Lande noch einiges Grundeigenthum,das sie verpachtet hatten und dessen Einkünfte sie im behaglichen unv genuß-reichen Stadtleben verzehrten. Daneben statten sie oder einzelne Bürgernoch Feudalrechte zu beanspruchen, deren Last wieder der Urproduzent d. i.der Bauer fühlte.
Diese seine Vermittlung des Verkehres, Verfeinerung der durch dieUrproduction gewonnenen Gegenstände, Austausch derselben gegen Geld,Verkauf und Transport, Ausfuhr aus dem Lande in über dem Meere ge-legene Gegenden, besonders auf die Colonien, Einfuhr von diesen in dasMutterland machten ihn aber zu einer nothwendige» Klasse, der man Rechtezugestehen mußte; daß sie aber nicht den andern gleichgestellt wurde, ver-ursachte eben diesen gegenüber eine besondere Stellung und Reibung, diesie oft dem Königthume näherte, besonders wenn es galt, dieses der Unter-drückung der zwei andern Stände zu entziehen, und dies bezeichnet geradedie wichtige Stelle, die der sg. dritte Stand in der Geschichte einnahm.Auf ihn und seine Truppen, später auf sein Geld gestützt, hatte sich in