II. Der Staat und die Regierung.
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Außer einem beständig gerüsteten, zur Bedienung der Schiffskanonen be-stimmten Artilleriekörper, dessen Stärke sich auf 8000 Mann bclief, zählteFrankreich bei 78,000 Mann Matroscnvolkes au seinen gesummten Küsten,von denen jeder verpflichtet war, wenn der Wille des Königs rief, aus des-sen Flotte zu gehe». Sie wurde von einem Marinegeneralstab befehligt,der aus einem Großadmiral, 4 Vice-Admiralen, 17 Generallieutcnantsund 41 Geschwaderchefcn bestand, ungerechnet einer großen Anzahl andererOffiziere, deren Aufzählung hier ohne Werth ist. Der Zweck der Flottewar neben dem allgemeinen: Frankreich als an zwei Meeren gelegen eineStellung als Seemacht zu geben, insbesondere der: seine Cvlonicn zu be-haupten und den französischen Handel zu beschützen. 14,500 Mann unterden betreffenden Gouverneurs — Statthalter — hielten als ständige Machtdie Colonien besetzt. Diese wiesen in den 1776 — 1780 aufgenommenen Zäh-luugen eine Bevölkerung von 350,000 Seelen auf den Inseln St. Do-miugo, Martinique, Guadeloupe, St. Luzie, Tabago, auf Capenne, Ile cksbä'gnee und llo da Lourbon auf. Von jener Bevölkerung waren 488,000Sclaven, die zur Bebauung der Colonien bestimmt waren und in den Jah-ren 1786— 1788 alljährlich um je 30,000 Neger aus Afrika vermehrtwurden. Was Frankreich in Asien an Pondicheri, Jannon an der Küstevon Coromandel, Mahd an der Küste von Malabar, an Chandernagor amGanges besaß, war nicht viel anders als Hanbclsnieberlagcn unter demalleinigen Einfluß der unter Ludwig XIV. errichteten asiatischen Handels-gesellschaft, die für Frankreich das ausschließliche Recht auf den asiatischenHandel hatte. Die gleiche Bedeutung battc die Besitzung und Compagnieam Senegal. Die Rechtspflege verwalteten in erster Instanz Tribunale,die einfach Gerichtshöfe oder auch Admiralschaftsgerichtc genannt wurden,in letzter Instanz oberste Gerichtshöfe, die auf Domingo, Guadeloupe undMartinique aufgestellt waren. Direkt an Steuern wurden auf den Colonienvon Domingo jährlich 5 Millionen Liv., von Martinique und Guadeloupeje 800,000 Liv. bezogen, die in den königlichen Schatz einliefen; was inden andern Colonien erhoben wurde, mußte wieder auf selbe verwendetwerden. Wichtiger als dies war der mit denselben getriebene Handel,der der französ. Seefahrt, die eine nicht unbedeutende Thätigkeit entwickelte,einen festen Anhaltspunkt gab. 88 Consuln an den bedeutenden Seestädtendes Auslandes aufgestellt, waren bestimmt, den Handel mit diesem zuschützen: 17 in Spanien, 4 in Portugal, 22 in Italien, 2 im deutschenKaiserstaate,(zu Ostende und Trieft), 12 in den Nord- und Ostseestädten,4 in der Berbern, 20 im Orient und in Amerika zu Philadelphia, Boston,