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Französische Verfassungsgeschichte von 1789-1852 : in ihrer historischen Aufeinanderfolge und systematischen Entwickelung / dargestellt von Simon Kaiser
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Erstes Hauptstück. Die Elemente des Alten.

I. Verwaltung.

An der Spitze derselben stand der Finanzminister als General-Controleur der Finanzen: die wichtigste Stelle, die der König einem Wür-denträger anvertraute, welcher seinerseits die schwierige Aufgabe hatte,Frankreich in seinen ungeheuern Plänen und Rüstungen, die es seit Lud-wig XIV. bis zum Frieden von Versailles gegenüber dem Auslande gemachthatte, den nervns rorum, Geld zu verschaffen und seitdem die dadurch ;

nöthig gewordenen Schulden zu decken : also das Land direct die Last fühlen i

zu lassen. Wie leichter dies gehen konnte, um so besser die in dieser Hin-sicht überladene Staatsmaschine. Er mußte die Einnahmequellen bestim- jmen, für die Ausgaben sorgen und beständig einen Ucberblick über dieFinanzkräfte haben. Aber seit Colbert bis auf Neckcr war von einem der-artigen Uebcrblicke keine Rede. Es lag der Verwaltung kein System zuGrunde; man verwaltete, wie in einer ungeordneten Haushaltung, vonTag zu Tag von bloßen Aushülfsmitteln lebend und der halte den Ruf,ein großer Finanzmann zu sein, der viele solche Hülfsmittel zu findenwußte; ja, um von einem System zu schweigen, man kannte gar nicht dasTotal der Einnahmen, ebensowenig der Ausgaben: wo erstere nicht aus-reichten, behalf man sich mit Anlehen. NatürlichUst dabei, daß man dannauch weder die einzelnen Posten m der Einnahme, ihre Vcrtheilung, ihreErhebung, noch die in den Ausgaben prüfte und untersuchte: ein Umstand,der zu Druck durch die Beamten, Unterschlagung und anderwein'gem Betrugtausendfältige Veranlassung gab. Neben diesem Formellen des Finanz-wesens hatte der Minister in seiner Geschäftssphäre die Verwaltungszweige,die eine bedeutende Rolle im Einnahmen- und AuSgabenwcsen spielten:wie Brücken und Straßen, Spitäler, Gefängnisse, milde Stiftungen,Bergwerke, Austrocknungen, Vcrtheilung der Gemeinde-Weiden und Wäl-der und den Ackerbau.

Zum Zwecke der Verwaltung war ganz Frankreich in 32 Generali-täten (Hauptbezirke) eingetheilt. An der Spitze von jedem derselben standein Oberaufsehcr General-Intendant der vom Könige aus denReihen der Üblichen bezeichnet wurde und nach Belieben abberufen werdenkonnte. Unter ihm, an der Spitze kleinerer Verwaltungen, die gewöhnlichüber den Bezirk eines erstinstanzlichen Gerichtes zusammenfielen, standenUnteraufseher. Die General-Intendanten, um mich dieses Ausdruckes zubedienen, hatten bedeutende Vollmachten. Außer der reinen Verwaltungwar ihnen die Aussicht und oft eine unmittelbare Mitwirkung bei Erhebung