Buch 
Französische Verfassungsgeschichte von 1789-1852 : in ihrer historischen Aufeinanderfolge und systematischen Entwickelung / dargestellt von Simon Kaiser
Entstehung
Seite
65
JPEG-Download
 

II. Der Staat und die Regierung.

65

Ii'siispoi'l 263,472,000Liv.

11. Ausgaben des Finanzministers.

Kosten des königlichen Schatzes

und der verschiedenen Kassen 2,000,000Lio.

Postverwaltung ..... 1,050,000

Verschiedene Gehalte . . . 400,000

-> 3,430,000 i)

12. Verschiedenes und Unvorhergesehenes .... 4,800,000

Gesammtheit der Ausgaben 271,422,000Liv.

Dies mit den Einnahmen verglichen, würde einen Uebcrschuß von190 Mill. erzeugen; allein dem war nicht so. Vergessen hat Hiebei Neckerdie Gehalte vieler Beamten, die Turgot 1775 aus 12i/z Mill. anschlug;die sg. unvorhergesehenen Ausgaben betrugen oft über 10 Mill. ausgegeben,für Brücken und Chausseen bei 15 Mill. Der Uebcrschuß kann somit blosauf 160 Mill. berechnet werden; allein wohl bemerkt, wir haben bisherder Staatsschulden noch keiner Erwähnung gethan, sondern nur die laufen»den Einnahmen und Ausgaben des Jahres in's Auge gefaßt; aber geradedies ist es, was uns bewegt, noch einmal auf das Budget zurückzukommen,in der Absicht, besonders auf die Leistungen des dritten Standes aufmerk-sam zu machen. Von den dircctcn Abgaben bezahlten Adel und Geistlich-keit mit ihren Vorrechten blos den dritten Theil; die indirecten Steuern dergroßen Pacht, der allgemeinen Regie, der Domanialverwaltung, des Ver-brauches und der Lotterie, die auf Ackerbau, Handel und Verkehr laste-ten, betrugen 301,600,000 Liv.; dazu 2 /z dcr dirccten Steuern mit139,400,000 Liv.: zusammen 440 Mill. Liv. --- chg der gesammtenStaatseinnahmen lasteten somit auf dem dritten Stand; ein noch ungün-stigeres Verhältniß für ihn stellt sich in den oben erwähnten Provinziallasten,Zehnten rc. heraus, wo die Mitwirkung der übrigen Stände kaum erwäh-nenswerth ist. Einwenden gegen diese Betrachtung läßt sich blos, daßAdel und Geistlichkeit, was Salz- und Getränkesteuer anbetrifft, auch mit-zutragen hatten; allein die Auflage auf beide beruht auf dem Personalver-brauch und da, wie wir oben gesehen, diese zwei Stände nur einen geringenTheil der Nation ausmachten, so schwindet dieser Einwand bedeutend;

1) Die Verwaltungskosten für die Steuern w. wurden bei der Einnahme bereits ab-gezogen mit 76 Mill.

Nnf.-Gesch. Frankr. 5