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Erstes Hauptstück. Die Elemente des Alten.
ebenso der andere Einwand, daß sie als Konsumenten von bedeutenden Han-delsartikeln die darauf gelegten Steuern tragen. Allein es war in ersterLinie der Producent, der Handelsmann, an den sich bei dieser Auflage derStaat hielt und das Mittel, deshalb sich durch Erhöhung des Preises zuentschädigen, ist ein Verhinderungsmittel des Verkehrs, das eben vermiedenwerden muß. Auf der andern Seite sind die Ausgaben für den königlichenHof, das Militär, Polizei und Marine so bedeutend, die Verwendung auf !Straßen, Ackerbau, Handel und Erziehung so gering, die unbenanntcn, jd.h. geheimen Ausgaben oft so gefährlich, — daß sie mehr einer vom Für- isten befolgten, mit ihm identischen Politik dienen, als zum Wohle deö ^Staates beitragen. j
Abgesehen von diesen materiellen Gebrechen des Finanzwesens, welcheeben die ihrer Zeit sind, sind noch mehrere Finanzmängel, formelle, wie ichsie nennen möchte, die hier erwähnt werden müssen. Dies führt uns auf dieStaatsschulden, die in materieller Beziehung eine ungeheure Last desStaates waren, in formeller aber, d.h. nach der Art ihrer Schaffung und Be-friedigung den Gang der ordentlichen Finanzgeschäfte verhinderten. Sie habeneinen zweifachen Charakter; die einen waren feste (clolto oonsütuse), d.h.der Staat hatte von den Gläubigern das Geld erhalten, ohne zur Rück-zahlung angehalten werden zu können; dafür mußte er aber jäbrliche Ren-ten bezahlen, die mit dem Tod des Gläubigers aufhörten — lebenslänglicheRenten — oder von diesem als eine Art Fordcrungsrecht auf seine Erbenübertragen werden konnten — Stockrenten. — Dagegen hatte der Staatdas Recht, durch Rückzahlung des Capitales sich von der jährlichen Ent-richtung der Rente zu befreien. Die Größe dieser Schuld belief sich auf2,422,987,391 Liv.; die darauf gegründeten rückständigen Renten belieferesich 1789 auf 167,737,819 Liv. Der andere Theil der Staatsschuld, dervon den Gläubigern zurückgefordert werden konnte und von dem der Staat,insofern nicht ein Minister besonderes Vertrauen einflößte, die gewöhnlichenZinsen zu entrichten hatte, belief sich auf 2,309,000,000 Liv., und ver-pflichtete 1789 zu 80 Mill. jährlicher Zinsen. Allein das war eben dasVerdienst der Person und des öffentlichen Vertrauens Necker's, daß er dieRenten mit Vortheil für den Staat zu gründen wußte und die Gelder derübrigen Staatsschuld gar nicht oder höchst unbedeutend zu verzinsen hatte.Bei seinem ersten Austritt aus dem Finanzministerium 1781 zeigt die ab-gelegte Rechnung ein Guthaben von 10 Mill. Renten. Daher die allge-meine Aufregung, wenn Necker aus dem Ministerium entlassen wurde.Die Zurückforderungen häuften sich, die Erhebungen von Anleihen wurden