ll. Der Staat und die Regierung.
67
schwierig und die Nachfolger, Calonne und Brienne, besaßen weder dasnöthige Vertrauen, noch die Kenntnisse Necker's, um einem so zerrüttetenStaatshaushalte vorstehen zu können. Calonne suchte zwar Necker'sRechenschaftsbericht als unrichtig darzuthun und gibt an, daß bei Necker'sAusschied aus dem Ministerium ein Deficit von 46 Mill. vorhanden war.Mein die Notabelnversammlung glaubte ihm nicht und dies war ein Grund— neben seiner ungeschickten Finanzverwaltung — daß er zur allgemeinenBefriedigung aus dem Ministerium entlassen wurde. Das Deficit beliefsich auf 140 Mill. Liv.; es stieg bis 160 Mill. unmittelbar vor dem Aus-bruch der Revolution.
Die formellen Mangel der Finanzvcrwaltung waren der doppelte Cha-rakter der Staatsschuld und die Verschiedenheit der Verpflichtung in deneinzelnen Posten der doppelten Schuld. Sie bestanden nämlich erstens inAnticipationen, d. h. Anweisungen der Gläubiger zum Voraus auf die fäl-ligen Jahreseinkünfie, dann in Anleihen in Form von Lotterien, wofür manlebenslängliche Renten ober eine feste Summe auf einen bestimmten Tagzurückbezahlen mußte, Anleihen in Form von Tontinen, d. h. von Renten,die der Staat an die Gläubiger, die zusammen ein Capital geliehen hatten,bis zum Todestage des letztsterbenden Gläubigers bezahlen mußte in derArt, daß mit der Bezahlung der festen Rente bis zum Tode dieses letzten auchdas Capital als getilgt galt, — in Anleihe» zu gewöhnlichen lebensläng-lichen Renten, inAnleihen gegen beständige oder Stockrenten, endlich in An-leihen, von denen die Interessen bis zur Abzahlung jährlich zu entrichtenwaren rc. Diese sämmtlichen Anleihen waren mit der oben bei Necker's Be-richt angegebenen Beschränkung zu Nngunsten des Staates abgeschlossen.Ein zweites Gebrechen der Finanzverwaltung war die Bezahlung bedeuten-der Summen blos auf einfache Gutscheine hin, die vom Könige oder einemMinister unterzeichnet waren, ohne eine Ursache der Verwendung anzugeben.Dies diente dazu, um Schulden zahlen zu lassen, deren Entstehung mannicht dcr Oeffentlichkeit, auch nickt einmal dem Zahlmeister übergeben wollte.Abgesehen von Erpressungen und Verschwendungen, die hiedurch begünstigtwurden, wardamitdem Lande ein bedeutender moralischerStoßgegeben. 3)DieAusgaben für daS,kö»iglicke Hans und den Staat waren nicht gesondert.Es gab keine Civilliste; der König konnte mit dem Staalsvermögen haus-halten, wie er wollte, konnte es erschöpfen und durch keine Schranken warer daran zu hindern. Seine Launen und Neigungen, oder auch die Hab-sucht der Höflinge, verfügten über den Staatsschatz. 4) Im ganzen Staategab es keine unabhängige und über das Finanzwesen aufgeklärte Behörde,
5 *