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durch den ReligionSlchrern untersagt werde, ihre politischenGesinnungen und Meinungen in ihre AmtSlehren zu mengen,und ihnen unter Strafcndrohung anbefohlen, sich auf dieGegenstände ihrer wahren Bestimmung zu beschränken.
In seinem umständlichen Berichte über die im Laufe Okto-bers abgehaltenen Klasscnversammlungen im Kanton Berngab der dortige Kirchenrath als Hauptquelle der herrschen-den Unsittlichkeit die Schenkfreihcit und den Mangel anSittengerichten an, deren Wiederherstellung überall verlangtund sehnlichst gewünscht werde, womit dann auch die ehe-malige unmittelbare und ausschließliche Aufsicht über dieSchulen von Seite der Pfarrer wieder verbunden werdensolle. Ferner machte der Kirchenrath die Regierung miteinem Beschlusse der sämmtlichen Klassen des Kantonö be-kannt, kraft dessen er von dieser zum Repräsentanten undSprecher der gesammten KantonSgeistlichkeit ernannt sei,und sich mit Zuziehung der Dekane jeder Klasse über daögemeinsame Interesse berathen solle. °^) Als der Kirchen-rath von Zürich in einem sehr düstern Gemälde die be-dauernswürdige Lage der Geistlichen dieses Kantonö, beson-ders auf dem Lande, schilderte, beklagte der Vollziehungs-rath seinen Mangel an Hilfsmitteln, dem keineswegs ver-kannten Uebel zu steuern, ließ den Geistlichen durch denMinister der Wissenschaften seine Theilnahme bezeugen, undversprach, sich baldmöglichst mit der Angelegenheit zu befas-sen. Da nun ähnliche Berichte auch aus den KantonenBaden, Freiburg, Linth, Solothurn und Thurgau eingin-gen, so erhielten der Finanzminister und derjenige der Wis-senschaften den Auftrag, sich mit Ausmittlung der Art undWeise zu beschäftigen, wie der Ertrag der Grundzinse zurErleichterung der Geistlichkeit verwendet werden könnte.
Da aber im Kanton Luzern, wo die Geistlichkeit sich gleich-falls in der dürftigsten Lage befand, nur sehr unbeträcht-liche GrundzinSgelder eingingen, so wies man die Geistli-chen auf einen Theil der zurückgebliebenen Zehntgefällean. o») Im Kanton Thurgau stiegen die Rückstände der