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Von der Staatsveränderung vom 7. Jänner 1800 bis zur Staatsveränderung vom 17. April 1802 / dargestellt von Anton von Tillier
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374
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Den Bürger Meyer von Basel, ehemaligen Wcibcl des ge-setzgebenden Rathes, sollte er vorzüglich genau beobachten,und gegen den Buchdrucker Meyer wegen Uebertrctung dcSPreßgesetzes verfahren. Zur Unterstützung allfälliger kräf-tigerer Maßregel» aber ließ man 600 Gewehre auS den Zeug-häusern von Bern und Luzcrn nach Schwyz bringen.Wirklich wurde die Meyer'sche Druckerei geschlossen, und diemißvergnügten Rcgierungsglieder, unter ihnen Usteri, muß-ten Luzern verlassen. Später wurde auch daselbst die Ver-waltungskammer aufgelöst und neu zusammengesetzt. DieRuhe erlitt fortan keine neue Störung-

Auch der durch so manche bittere Leidenschaft zersplit-terte und stets gährcnde Kanton Zürich schien ein Haupt-tummelplatz der Mißvergnügten werden zu wollen. Im erstenAugenblicke war die Freude über die Ereignisse vom 27. und28. Oktober nicht nur in der Stadt, sondern sogar auf deinLande beinahe allgemein gewesen, ein Eindruck, den Um-wälzungen, bei denen das Volk eine Verminderung seinerwirklichen oder vermeintlichen Lasten hofft, nur zu oft ma-chen, da man das Vergangene mit Ueberdruß, wo nicht mitAbscheu, die Zukunft im glänzenden Schimmer erblickt. BeiAnkunft des Postwagens, der die ersehnte Nachricht brachte,halte man sich beinahe erdrückt und bei Austheilung derBürkli'schen Freitagszcitnng schien ganz Zürich in ein gro-ßes politisches Kaffeehaus umgewandelt. Als hingegen derRegierungsstatthalter Ulrich in einem Schreiben an die voll-ziehende Gewalt den schlimmen Eindruck und die Besorg-nisse schilderte, welche die Verordnungen vom 28. Oktoberim Kanton Zürich auf dem Lande erregt hätten, und dasBegehren beifügte, daß man ihn bevollmächtigen möchte, dieLandleurc wegen ihrer in Gefahr geglaubten, so theuer er-kauften politischen Rechte zu beruhigen, widrigenfalls erseine Entlassung zu nehmen vorzöge, erhielt er, auf den RathdeS der Berathung beigezogenen Senators Wyß, ohne weitereErläuterung, doch in sehr verbindlichen Ausdrücken, seineEntlassung, worauf der bisherige Munieipalitätspräsidenk