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Von der Staatsveränderung vom 17. April 1802 bis zur Auflösung der helvetischen Republik, im März 1803 / dargestellt von Anton von Tillier
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gicrungöstatthalter benachrichtigte dieselbe», wie der Voll-ziehungSrath und der Senat durch die Umstände gedrungenBern verlassen hätten, wo auf einmal zahlreiche Hordenbewaffneter Bauern und Verschwörungen unter der Bürger,schaft selbst drohten, und der französische Gesandte nichtangestanden sei ihnen zu folgen. Der VollzichungSrath luddie Regicrungüstatthalter ein, ihre Verbindung mit ihm fort.zusetzen und ihm möglichst genaue Berichte über die Lageihrer Kantone einzuschicken, so wie alles zu thun, waö ihrenKräften und den Umständen angemessen wäre, nm die beste,hende Verfassung zu erhalten.^") Allein cS gebrach so sehran KriegSvorräthen, daß man nicht nur von dem in Genfbefehligenden General ScrraS 600,000 Jnfanteriepatroncnund 200,000 Feuersteine nebst einem leitenden StaabSoffizicrbegehrte, um seine Mitbürger zu bekämpfen,^') sondern selbstden Wüthrich Türrea», indem man von seiner Theilnahmefür Helveticn sprach, um 80 bis 100,000 Patronen und20 bis 30,000 Feuersteine bat, die man bezahlen wolle, undden Brigadier Gaudard deßhalb zu ihm absandte. Al.lein man erhielt von ihm Nichts, als noch obendrein dieDemüthigung einer schnöden abweisenden Antwort, währendSerraS hingegen sich bereit erklärte zu entsprechen.^)

Um aber ihre Ansichten und Gesinnungen bei der ge-genwärtigen Lage der Dinge dem gesammten Volke gegen,über auözusprcchen, erließen beide Behörden, VollziehungS-rath und Senat vereint, folgende Proklamation:BürgerHelveticas! Bern war im Einverständniß mit den Feindendes StaatS, vor seinen Mauern standen zahlreiche Haufenzusammengeraffter Empörer, von Bürgern dieser Stadt«angeführt: innerhalb ihren Mauern wurde eine gefährlicheVerbindung nach der andern angesponnen. Für die Be-«rathschlagungen Eucrer obersten Behörden war keine Si-«cherhcit mehr vorhanden. Wollte die Regierung hier nichtihre Auflösung und mit dieser den Untergang der Republikabwarten, so mußte sie eine andere Stadt in einer andernGegend wählen, um das ihr übriggebliebene Hciligthumder recht-, und verfassungsmäßigen Staatsverwaltung zu«sichern. Der Senat und der VollzichungSrath hielten