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„verstellt/ sollten eben so viele Fackeln deS Bürgerkrieges„für das gegenwärtige Geschlecht und vielleicht auch für„die Nachkommen sein. Endlich/ Dank der göttlichen Vor-„schling! hat der erste Konsul/ gerührt von dem Unglück„seines Verbündeten/ mit der Vermittlung/ welche die„Regierung und ihre Gegner bei ihm angesucht haben/ sich„beladen. Er befiehlt unS jetzt Friede; er thut noch mehr:„er bietet unö die Mittel an/ ihn dauerhaft zu machen.„Die Proklamation des ersten Konsuls vom 8. Vcndcmiäre„(30. September) verkündet unö die ersten Anordnungen/„die er zu diesem Zwecke nöthig erachtet hat. Bürger„Helveticas! der Senat erklärt euch/ daß er/ so viel ihn„betrifft/ die Vermittlung eures mächtigen Verbündeten--angenommen hat/ und daß er sich jedem Rath deö Helden„unterzieht/ der cS nicht verschmähte/ seinem glänzenden„Ruhm einen neuen Strahl beizufügen/ indem er unS»Ruhe und Glück wiedergibt. Mögen alle Partheien schwel-„gen und Bonaparte sprechen hören! Mögen die Waffen„allen Händen entfallen/ mögen die Herzen sich wieder den„Gefühlen von Bruderliebe und Eintracht öffnen! Gewiß,„Völker HelvetienS! wäret ihr dem Glück nie so nahe;„allein wenn ihr der Stimme Bonaparte'S taub bleibet/ so„würdet ihr auch nie so nahe eurem Untergänge gewesen„sein. Der Senat verordnet: daß/ in Gcmäßhcit der Pro-„klamation deö ersten KonsulS/ die Statthalter/ Unter-«statthaltcr und alle andern verfassungsmäßigen Behörden„ihre AmtSvcrrichkungen biö zur endlichen Ordnung der„Dinge/ welche vorbereitet wird/ wieder vornehmen / und/„in dem was sie anbetrifft- über die Vollziehung aller in„besagter Proklamation enthaltenen Artikel wachen sollen."
Während man durch so demüthige Huldigung dieGunst deS großen Machthabers an der Seine zu erringenstrebte- war der Ueberbringer der Botschaft- GeneralRapp- am 4. schon um w Uhr nach Bern abgereist- undhatte die Vorposten der Verbündeten in Moudon- daSHauptquartier selbst aber in Payerne gefunden. In Lau-sanne hingegen war man am Nachmittag endlich dazu ge-langt- die Truppen wieder einigermaßen zu sammeln und