che in drey Verordneten aus dem pralarenftande, acht aus dem Rrt-rerftande , und einem von -er Bürgerschaft der Residenz Salzburg.Ferners gehören hieher: ein Sekretarius, ein Adjunkt, ein Steuerkon-troleur, ein Buchhalter, ein Bauverwalter, und fünf andre Kanzley-verwandte. Wenn aber ein Landtag ausgeschrieben wird, so erscheinennebft einigen erzbischöflichen Kommiffarien, aus dem Prälatenstande,der Bischof von ikhicmsee, der Domdechant nebst einem Domherrn,der Abt zu Sc. Peter , und der Probst zu Zögelwerth ; aus dem Bür-gerstande aber ein Verordneter der Stadt Salzburg, einer von derStadt Hallein, einer von Seite der Städte Radftadt, Laufen und Trt-moning , mit welchem alle drey Jahre abgewechselt wird, und ein Ver-ordneter von Seite der Markte, mit welchem man ebenfalls alle dreyJahre abw.chs.lt.
Der Erzbischof von Salzburg besizt sowohl in- als ausser Lan-des ansehnliche Herrschaften und Güter, welche jährl. nicht unbeträcht-liche Einkünfte abwerfen. Wir wollen sie hier nach dem Alphabete auf-führen ; und zwar inner Landes:
Abbtenau. Eine Herrschaft mit einem Pfleggerichte.
Alt- und Llchtcnthan oder Ncumarkt. Eine Herrschaft miteinem Pfleggerichte.
Bischofhofen. Ein Pfleggericht.
Caprun oder Zcll im pmzgey. Ein Pfleggericht.
Deisendorf. Eine Herrschaft mit einem Pfleggerichte.
Fügen. Ein Pfleggericht.
Gastein. Ein Landgericht.
Glanegg oder Zellbrun. Ein Pfleggericht.
G-ldegg. Ein Pfleg - und Landgericht.
GEng. Ein Pfleggericht.
Großarl. Ein Landgericht.
^allein. Ein Pfleggericht.
Zenndorf. Ein Gut.
-Zürtenstem oder St. Gilgen. Ein Pfleggericht.
Laltcnhausen. Ein Gut»
Aropf-