Band 
Physikalische Arbeiten der einträchtigen Freunde in Wien. [Zweyter Jahrgang.]
Seite
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-rrzeit kaum auf die Hülfe belauffen soll, woran zum Theil die beträcht-liche Abnahme der Ausbeuten aus den Bergwerken mit Schuld hat.

Die

„ Man soll die dcm Land aufliegenden lästigster. Schulden von Zeit zu Zeltdamit abledigen, und aus der Ertragnis einen AmortisationSfond zur Bezah-lung landschaftlicher Schulden formirrn. Blos dahin sollen die jährlichen Nu.jungen von diesen 400,000 st. verwendet werden; und blos dahin soll man sor-gen, daß, wenn hiedurch die landschaftlichen Schulden nach und nach fallen,und Jinsausgaben leichter werde», diese Erleichterung die Steucrkontribuente«in der Folge der Zeit mittels thunlicher Abschreibung ein, oder des ander«Schillings zu Hülfe gehen, und unter keinem Vorwand emderstwohln verwendetwerden." >

„ Die Rechnungen sollen Uns, und in der Zeitfolge jedes Jahr Unsern Re.gierungsnachfolgern in das Kabinet gelegt werden, und nur Uns und diesen solles vorbehalten seyn, daß, wenn etwa Unsre Lande durch Kriege, Theurung, oderandre Unglüksfalle in einen Nothstand geriethen, welchem durch eine Extraocdi.kiari- Landsteuer abgeholfen werden mäste. Wir oder Sie in solchen ausserordent«lichen Fällen gestatten können, daß Unser getreues Land aus den Nuzungen die.ses Kapitals, doch niemal von dem Kapital selbsten, eine zeitliche Hülfe für ei-nen solchen Fall nehme, und also auch hier wiederum der Struerkontribuent, s»viel es chunlich ist, überhoben werde. "

„ Dieses ist Unsre blos zum Besten Unsrer Lande abzwekende Verordnung; die.ses ist Unsre Gabe, welche Wir dem grossen Gotte zur Verherrlichung der eintret-enden Zabelfeyer des zwölften Jahrhunderts Unsers Erzstiftes opfern wollen;rind dieses ist Unser Wille, welchen Wir Unserm getreuen Lande zur Erkenntlich,keit jener Treue, jener Bereitwilligkeit, und jenes Eifers bringen, mit welchemdasselbe Unsre bestgemeinte landesväterliche Absichten unterstüzer, und mit Tha.<en befördert hat. Noch forthin zähle» Wir auf ein gleiches Attachement anUnsre Person, und an Unsre das Beste des Landes bezirkenden Verordnungen;lediglich der Fall, wenn man diesen zuwiderhandeln, wenn man Unsre in Rük»ficht auf beede Kassen vereinigte Anstalten bey der Kammeralkasse vor der Zeitunterbrechen, mithin Uns nöthigen würde, in dem genauen Verband einer Kassegegen die andre jenes von Unserm Land zurükzunehmen, was man dieser zu th.rer Selbstkassirung entwenden würde, würde uns zur Ausnahme dienen; «inFall, welcher bey der bekannten Treue und den Umständen Unsrer Lande wohlniemal eintreffen kann, und an welchen Wir also unsre Schankung in der Ge-stalt der einzigen auflösenden Bedingnis wohl anbinden können, "

Uebri.