Band 
Erster Band.
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Regulirung der Thurmuhren.

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die Sonne scheint, und zwar nur wenn sie gerade im Mittage scheint.Wenn sich daher in unseren trüben Wintermonaten der gewiß nichtseltene Fall ereignet, daß durch 3 und mehr Wochen die Sonnegerade im Mittage, wenn auch sonst der schönste Tag ist, hinterWolken steht, so weiß der arme Thurmwächter nicht mehr, wie ermit seiner Zeit daran ist, und er muß eS ruhig geschehen lassen, wennseine Uhr indessen ihren Gang ganz willkürlich geändert hat, undselbst halbe Stunden zu früh oder zu spät geht. Soll daher auchdieser zweite gerechte Wunsch deS Publikums befriedigt werden, somuß dem Thurme, nach welchem sich die andern zu richten haben,die Zeitbestimmung nicht mehr überlassen bleiben, weil er kein Mittelhat, diesen Zweck zu erreichen, sondern diese Zeitbestimmung muß ihmvon einem solchen Orte gegeben werden, wo diese Mittel vorhandensind, und wo sie gehörig gebraucht werden, das heißt von einerSternwarte, wo man allein mit Verläßigkcit weiß, wie viel Uhreö jeden Augenblick ist.

Um also diesem doppelten Uebelstande abzuhelfen und künftig indie öffentlichen Uhren der Stadt Ordnung zu bringen, wird der Augen-blick deS Mittags von dem künftigen ersten März an jeden Tag aufder k. k. Sternwarte mittels einer großen, eigens dazu bestimmtenGlocke und zwar auf folgende Art angegeben werden: Zwei Minutenvor dem Mittage wird durch einige Sekunden dauerndes Läuten derGlocke das Vorzeichen gegeben, wodurch der Aufseher der Thurm-uhren und alle Bewohner der Stadt aufmerksam gemacht werden, daßes nun Zeit sey, sich zu ihren Uhren zu begeben, um sie zu berich-tigen. Zwei und zwanzig Sekunden vor dem Mittage fängt dieselbeGlocke wie eine Uhr zu schlagen an, alle 2 Sekunden einen Schlag,so daß der zwölfte und letzte Schlag zugleich der Augenblick des Mit-tags ist. In diesem Augenblicke des letzten Schlages wird einer ge-troffenen Uebereinkunst gemäß die Thurmuhr der St. Stephanskirchedie zwölfte Stunde zu schlagen anfangen, und nach ihr werden sichalle andern Thurmuhren der Stadt und Vorstädte richten können, sodaß von jenem Tage an der erste Schlag der zwölften Stunde jederöffentlichen Uhr zugleich der Augenblick des Mittags ist, nach welchemalso auch jeder Einwohner der Hauptstadt seine Privatuhr auf daögenaueste berichtigen kann.

Es ist zu erwarten, daß diejenigen, welche in den verschiedenenBezirken der Stadt und der Vorstädte diesen Gegenstand zu besorgenhaben, dem ihnen gegebenen Auftrage gemäß, auf Ordnung sehen,