214
Witwen-Jnstitute.
Alter des Mannes. .
3«
4V
40
50
50
50
60
60
60
Alter der Frau....
30
30
40
30
'40
50
30
40
50
Wahre Pension . . .
157
208
250
205
256
352
206
248
324
Instituts-Pension . .
500
500
500
500
500
500
500
500
500
Schaden des Znstitus
313
292
244
295
244
148
294
252
176
Bei so großen Verlusten kann daher ein solches Institut, wennes in der That eristirt, unmöglich lange bestehen, und sein Endemüßte traurig seyn.
Die gezeigte Art, eine Witwen-Anstalt zu prüfen, ist unter alle«die sicherste und genaueste. Um aber kürzer und zugleich all emeinvon dem Bestände einer solchen Gesellschaft zu urtheilen, ist eS hin-reichend, allen Mitgliedern bei ihrem Eintritte dasselbe Alter zu geben.Die Männer treten nämlich gewöhnlich zwischen ihrem 20. und 60.Jahre, also im Mittel, in ihrem 40. Jahre ein, und die Frauensind gewöhnlich um 5 Jahre jünger als die Männer. Man darfdaher nur die Pension für ein Ehepaar suchen, wo der Mann 40und die Frau 35 Jahre alt ist. Dieses Paar hat in dem oben an-genommenen Institute das Antrittögeld 390 und den jährlichen Bei-trag 30. Die Tafel gibt
^ — 308.8 und 8 — 30. 1390 dividirt durch 308.8 gibt 1.26
30 - - 30.1 - 1-00
Summe 2. 26Wahre Pension 226 fl.
Pension dcö Instituts 500 fl.
Schaden des Instituts 274 fl.
DaS Institut verliert daher im Mittel bei jedem seiner Mitglie-der 274 fl. und daher ist bei 100 Witwen in einer Zeit von 10Jahren der Schaden deü Instituts 274,000 fl.
Diese Prüfung hat noch das Vortheilhaste, daß sie immer undbei jeder Anstalt mit Sicherheit vorgenommen werden kann. Dennwie sehr auch, wenn sich einmal Fehler und Lücken zeigen, mit derwahren inneren Lage der Anstalt zurückgehalten, wie sehr dieselbedurch lobpreisende Ankündigungen beschönigt werden mag — so mußdoch die Größe der Einlage und der Pension der Wahrheit gemäßöffentlich bekannt gemacht werden, und dieses Letzte ist, wie man ge-