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zu pflanzen, zumal Flachs nicht aller Orten gedeiht und ein Klima verlangt, wie es nur wenigeOertlichkciten in der Schweiz besitzen.
Daß die Schweiz den Rohstoff eben so gut wie andere Staaten aus der Fremde beziehen, inGarn verwandeln und verarbeiten könnte, unterliegt hinwieder keinem Zweifel, und es wäre wirklichzu wünschen, daß diese schöne Industrie wenigstens insoweit wieder erstarken möchte um dem innernBedarf zu genügen.
Wie stark die eigene Produktion ist, ist bei der Linnenindustrie um so schwerer auszumitteln,als, wie schon bemerkt, jede Haushaltung auf dem Land für den eigenen Bedarf Hanf und Flachszu pflanzen und zu spinnen und das Gespinnst in der Regel bei einem benachbarten Weber ver-weben zu lassen pflegt. Allein auch der jährliche Bezug an Linnen und Leinenwaaren aus demAusland ist nicht unbedeutend.
Nach Maßgabe unserer Gränzzollregister hat sich derselbe seit dem Jahr 1839 gestaltet, wiefolgt. (Ich muß hier vorausschicken, daß die Generalübersichten über den eidgenössischen Gränzgebüh-renbezug erst seit dem Jahr 1842 die gleichen Kathegorien bei den Leinenwaaren inne halten, daherich die Einfuhr während dieser letzten fünf Jahre unten noch etwas näher berühren werde.)
Es wurde eingeführt:
1) Flachs, Hanf und Reiste:
Im Jahr 1839
„ „ 1840
„ „ 1841 . . .
2) Leinwand, Zwirn, Seilerwaaren:
Im Jahr 1839 . . Ztr. 13,996
3) Zwillich und Packleinen:
Im Jahr 1839 . . . Ztr. 1,771
Ztr. 9,359„ 9,501„ 9,525
2) Leinwand, Zwillich, Packleinen:
Im Jahr 1840 . . Ztr. 11,935
„ „ 1841 . . „ 14,157
3) Zwirn, Faden, Seilerwaaren:
Im Jahr 1840 . . Ztr. 459
„ „ 1841 . . „ 1,233
Die Gesammteinfuhr an Linnen und Leinenwaaren, den Rohstoff, das Halbfabrikat und dasFabrikat einbegriffen, also an Flachs und Hanf, Garn, Leinwand aller Art und Seilerwaaren, hat
betragen:
im Jahr 1839„ „ 1840
„ „ 1841
Ztr. 25,126„ 21,895„ 24,915
zusammen: Ztr. 71,936demnach durchschnittlich: Ztr. 23,973