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Die Kontrollen der Nachbarstaaten ') zeigen im Jahr 1840 beiläufig folgende Einfuhr anLinnen und Leinenwaaren in der Schweiz.
1) Rohstoffe und zwar:s. Hanf.
aus Oesterreich - Ztr. 1,094 im offiziellen Werth von stanz. Fr. 56,262-)durch Oesterreich . „3,817 „ „ „ „ „ „ 198,584 °)
aus Frankreich . „ 399 ,, „ „ „ „ „ 12,966
aus dem Zollverein „ 1,366 „ „ „ „ „ „ 63,052
Summa: Ztr. 6,676 im offiziellen Werth von stanz. Fr. 330,864
d. Flachs.
aus dem Zollverein
Ztr.
1,366
-) im angenommenen
Werth
von stanz.
Fr. 63,052
aus Oesterreich
„
580
„ offiziellen
,,
„ 14,500
durch Oesterreich
15
,, /,
//
„
„ 975
aus Frankreich
//
583
,, „
,, „
„ 23,336
Summa:
Ztr.
2,544
im Werth von
- stanz.
Fr. 101,863
An Rohstoff Summa:
Ztr.
9,220
„ „ „
. stanz.
Fr. 432,727
2) Halbfabrikat:
Hanf, Leinengarn und Zwirn.
aus und durch Frankreich Ztr. 1,301 im offiziellen Werth von stanz. Fr. 410,007
aus dem Zollvereinaus Oesterreichdurch Oesterreich
1,777 „ angenommenen5 „ offiziellen ,2
133,275
1,080
436
Summa: Ztr. 3,085 im Werth von
stanz. Fr. 544,798
>) Siehe meine Bearbeitung der Handelsverhältniffe mit Frankreich, dem deutschen Zollverein und Oesterreich.
2) Ich nehme die Werthe an, wie sie in den offiziellen Ausweisen in Oesterreich und Frankreich angenommen wer-den ; bei den Einfuhren aus dein Zollverein sind Durchschnittszahlen der französischen offiziellen Schätzung an-gewendet worden. Die Gewichts-Angrben habe ich bei dem Verkehr mit Oesterreich nicht reducirt, da ich obenangegeben, daß der Wiener Zentner beiläufig >/ch stärker ist als der Schweizer Zentner. Die vorliegendenstatistischen Angaben können nicht auf solche Genauigkeit Anspruch machen, daß diese Gewichtsdifferenz vonWichtigkeit wäre.
-9 Diese Zahl ist nur eine muthmaßliche nach dem Maßstab der Durchfuhr durch Oesterreich im Zahr 1845; derhier verzeichnete Hans kommt großentheils aus den fremden italienischen Staaten.
9 Ich habe die Einfuhr an Hanf und Flachs, welche unsere Gränzzollregister vermischen, zu zwei gleichen Theilenangenommen.