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Darstellung der Handelsverhältnisse zwischen der Schweiz und Oesterreich in den Jahren 1840 und 1845 / bearbeitet von Dr. A. v. Gonzenbach
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Die Kontrollen der Nachbarstaaten ') zeigen im Jahr 1840 beiläufig folgende Einfuhr anLinnen und Leinenwaaren in der Schweiz.

1) Rohstoffe und zwar:s. Hanf.

aus Oesterreich - Ztr. 1,094 im offiziellen Werth von stanz. Fr. 56,262-)durch Oesterreich .3,817 198,584 °)

aus Frankreich . 399 ,, 12,966

aus dem Zollverein 1,366 63,052

Summa: Ztr. 6,676 im offiziellen Werth von stanz. Fr. 330,864

d. Flachs.

aus dem Zollverein

Ztr.

1,366

-) im angenommenen

Werth

von stanz.

Fr. 63,052

aus Oesterreich

580

offiziellen

,,

14,500

durch Oesterreich

15

,, /,

//

975

aus Frankreich

//

583

,,

,,

23,336

Summa:

Ztr.

2,544

im Werth von

- stanz.

Fr. 101,863

An Rohstoff Summa:

Ztr.

9,220

. stanz.

Fr. 432,727

2) Halbfabrikat:

Hanf, Leinengarn und Zwirn.

aus und durch Frankreich Ztr. 1,301 im offiziellen Werth von stanz. Fr. 410,007

aus dem Zollvereinaus Oesterreichdurch Oesterreich

1,777 angenommenen5 offiziellen ,2

133,275

1,080

436

Summa: Ztr. 3,085 im Werth von

stanz. Fr. 544,798

>) Siehe meine Bearbeitung der Handelsverhältniffe mit Frankreich, dem deutschen Zollverein und Oesterreich.

2) Ich nehme die Werthe an, wie sie in den offiziellen Ausweisen in Oesterreich und Frankreich angenommen wer-den ; bei den Einfuhren aus dein Zollverein sind Durchschnittszahlen der französischen offiziellen Schätzung an-gewendet worden. Die Gewichts-Angrben habe ich bei dem Verkehr mit Oesterreich nicht reducirt, da ich obenangegeben, daß der Wiener Zentner beiläufig >/ch stärker ist als der Schweizer Zentner. Die vorliegendenstatistischen Angaben können nicht auf solche Genauigkeit Anspruch machen, daß diese Gewichtsdifferenz vonWichtigkeit wäre.

-9 Diese Zahl ist nur eine muthmaßliche nach dem Maßstab der Durchfuhr durch Oesterreich im Zahr 1845; derhier verzeichnete Hans kommt großentheils aus den fremden italienischen Staaten.

9 Ich habe die Einfuhr an Hanf und Flachs, welche unsere Gränzzollregister vermischen, zu zwei gleichen Theilenangenommen.