179
Allein, wird die Sache etwas näher betrachtet, so wird man doch zu etwas verschiedenen An-sichten gelangen. Woraus besteht denn der Handel eigentlich? offenbar aus Kauf und Verkauf.
Es ist nun freilich nicht in der Macht der Schweiz sich den freien Verkauf zu sichern, aber eöliegt in ihrer Willkür ihren Angehörigen den freien Kauf zu erhalten, d. h. jeden Einzelnen in dieMöglichkeit zu versetzen da zu kaufen, wo er seinen Bedarf am besten und am wohlfeilsten erhält.
Dieß ist wenigstens die eine Hälfte des freien Handels — die des freien Kaufs.
Die Annahme aber, als gewännen bei diesem freien Kauf, den wir handhaben, nur unsereNachbarn, die uns verkaufen, ist ganz irrig; — wir gewinnen selbst am meisten dabei, indem wirdie großen Summen ersparen, um welche wir unsern Bedarf theurer kaufen müßten.
Das System des „freien Handels" oder des „freien Kaufs," wenn man lieber will, hat dieSchweiz daher nicht aus Rücksichten für ihre Nachbarn, sondern aus Rücksichten für sich selbst inAnwendung gebracht.
Staaten, welche Zollsysteme besitzen, genießen diesen freien Kauf nicht. Das Bestreben dieserStaaten geht zunächst dahin, sich den „freien Verkauf" zu sichern, was daraus erhellt, daß aller-orts die Ausfuhrzölle auf Fabrikaten mehr und mehr abgeschafft werden. Allein jenen Staaten ge-lingt die Erzielung des „freien Verkaufs" ihrer Fabrikate kaum besser als uns. Können Frank-reich und Oesterreich mit ihren Prohibitivsystemen, welche ihren Angehörigen den freien Kauf un-möglich machen, im Zollverein etwa frei verkaufen? im mindesten nicht; sie treffen dort ganz diegleichen Zölle an, welche die Schweiz antrifft, und die Frage ist einzig diejenige: gewinnt das Landselbst dabei, wenn durch Zölle künstliche Industrien in demselben geschaffen werden.
Die Anhänger des Schutzzollsystems werden diese Frage bejahen; die Anhänger des Frei-handelssystems dürfen aber immerhin mit Stolz auf die finanzielle Lage der Schweiz verweisen undsagen: zeigt uns ein Land das sich solcher Wohlfahrt erfreut.
Wollen aber Schutzzölle eingeführt werden, so läßt sich fragen, ob dieselben nur für die In-dustrie und die Gewerbe eingeführt werden sollen und nicht auch für den Ackerbau?
Kern Stand hat bei der Freiheit der fremden Zufuhren so sehr gelitten wie derjenige derBauern; die Schweiz besitzt im Verhältniß zu der starken Bevölkerung wenig Land, das sich zumAckerbau eignet; darum sind die Güterpreise übermäßig hoch, so daß der Güterbesitzer nur mit allerMühe den Zins seines Kapitals gewinnt. Die Bürger der Städte haben aus diesem Grund mehrund mehr sich des Landbesitzes begeben und vorgezogen, ihr Geld auf Gültbriefe anzulcihen oderin der Industrie geltend zu machen. Grund und Boden ist in der Schweiz daher mehr als inirgend welchem andern Land in der Hand kleiner Güterbesitzer, Bauern und Taglöhner. DerPreis der Erzeugnisse aber, welche der Ackerbau hervorbringt, wird durch die freie Einfuhr desGetreides und der Hülsenfrüchte, des Weins u. s. w. aus allen Nachbarstaaten, wo die Güterpreiseallerorts viel niedriger stehen als in der Schweiz, fortwährend heruntergedrückt, so daß der Bauerin der Schweiz, namentlich in den Gränzkantonen, gegen das getreidereiche Schwaben kaum bestehenkann: daher die starke Verschuldung der Güter im Thurgau, in den Kantonen Schaffhausen, St.Gallen und theilweise auch im Kanton Zürich. Haben die Vertheidiger des schweizerischen Schutz-