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Wie andere Staaten, so wird auch die Schweiz zu einer Gewerbeordnung — denn Freiheitohne Ordnung wirkt auch auf diesem Gebiet zerstörend — zurückkommen müssen. Einerseits wirdzunftmäßiges Erlernen dem Publikum Gewähr für die Fähigkeit des Einzelnen geben müssen, an-derseits werden strengere Gesetze im Niederlassungswesen den eigenen Angehörigen gegen die Kon-kurrenz des Fremden schützen müssen, der in mancher Beziehung, wie z. B. durch die Befreiungvorn Militärdienst, von der Verpflichtung, Vormundschaften unentgeltlich zu übernehmen u. s. w.,günstiger gestellt ist, als der eigene Angehörige. Unsere strengen Konkursgesetze haben für denEinheimischen ganz andere und viel härtere Folgen als für den Fremden. Der Einheimische ver-liert im Konkurs nicht nur seine bürgerliche Ehrenfähigkeit sondern häufig auch das Mittel seinesFortkommens, indem er, an seinen Heimathort gebunden, dort des Kredits für den fernern Betriebseines Handwerks entbehrt. Der Fremde, der ohne eigene Geldkräfte angekommen, auf Kredit An-schaffungen gemacht, — der, um seine ersten Gläubiger einigermaßen zu befriedigen, unter demPreis verkauft und dadurch den einheimischen Handwerker ruinirt hat, geht, wenn er sich nicht mehrhalten kann, weiter, schüttelt den Staub von seinen Schuhen und fängt an einem andern Ort den-selben Kreislauf von vornen an.
so, daß auf den Kopf etwa 0,1g bis 0,2 Loth kommen; eine gewiß sehr geringe Konsumtion, welche selbst durchdie wahrscheinliche Zufuhr auf indirekten Wegen nicht sehr überschritten wird, obgleich Thee mit 45°/» au Zollzu den hochbesteuerten Einfuhrsgegenständen gezählt werden muß.
Thee bezahlt in Oesterreich 90 Gl. Eingangszoll per Wiener Zentner, im deutschen Zollverein nur 17 Gl.40 Kr. per Wiener Zentner. (Siehe Tegoborsky Seite 126.)
Die Einfuhr an Thee in die Schweiz hat betragen:
1839.
1810.
1841.
1842.
1843.
1844.
1846.
1846
Ztr.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
552
351
536
569
856
1,108
525
721.
Die Gesammteinfuhr betrug demnach während den letzten 8 Jahren 5,220 Zentner. Der Durchschnitt derjährlichen Einfuhr von 18^ betrug 479 Zentner und während der letzten 5 Jahre 18^/^ jährlich 756 Zentner,was demnach einen sehr starken Zuwachs des innern Konsums beweist.
Die Ausfuhr betrug im Jahr 1840 144 Zentner; diese von den obenerwähnten 756 Zentern abgezogen, ver-bleiben für den innern Konsum 612 Zentner, was bei einer Bevölkerung von 2,200,000 Seelen per Kopf bringteinen Theekonsum von 0,W Loth.
Dieterici berechnet in seiner zweiten Fortsetzung, Seite 167, den Theekonsuniin England zu ... 1,20 Psd.
in Frankreich zu - . . 0,z, Loth
im Zollverein zu . . - 0,2z „
Der Thcekonsum der Schweiz ist demnach verhältnißmäßig abermals viel stärker.
Tabak.
Der Zoll auf Tabak beträgt im deutschen Zollverein 7gh der ganzen Zolleinnahme.
Ich erlaube mir daher hier noch die beträchtlichen Einfuhren an Tabak in die Schweiz anzuführen. Tabak,nämlich Rauchtabak, Schnupftabak und Cigarren, mit Ausschluß der Tabaksbläiter, wurden eingeführt:
1839.
1840.
1841.
1842.
1843.
1844.
1845.
1846.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
Ztr.
39,424
43,952
47,954
44,727
49,134
44,191
41,984
40,722
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