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Darstellung der Handelsverhältnisse zwischen der Schweiz und Oesterreich in den Jahren 1840 und 1845 / bearbeitet von Dr. A. v. Gonzenbach
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Fleischkonsum, der ungeheure Verbrauch an Wollenwaaren, der starke Verbrauch an Linnen-,Baumwoll- und Lederwaaren, an feinem Oel, Seife und Bettfedern, an Lurusgegenständen allerArt, sprechen alle für ungewöhnlichen Wohlstand. Ja, spricht nicht für ihren Wohlstand deutlicherals alles, was ich anzuführen vermöchte, die so ehrenvolle Ruhe, welche die Schweiz während derletzten Theurung zu behaupten wußte, obschon sie das Brod um 30"/<> theurer bezahlen mußte, alsdie andern Staaten, in welchen Volksaufläufe vorkamen '). Wie viel ernster hätten jene Auflaufewerden können, wenn in Jrlanv, in Frankreich, in Oesterreich, in Preußen und in Schwaben dasganze Volk bewaffnet gewesen wäre, wie es in der Schweiz bewaffnet ist, wenn dort kein stehen-des Militär zu Handen gewesen wäre, den Aufruhr zu unterdrücken, wie in der Schweiz keinsolches zur Hand ist? Die Schweiz darf mit Stolz darauf hinweisen, daß es ihr die verhältniß-mäßig an Getreide bei weitem ärmer ist als jene Staaten gelungen ist, selbst dann Volksauf-läufen auszuweichen, als beinahe alle Nachbarstaaten ihr die Getreidezufuhr entweder ganz ver-weigerten oder doch sehr erschwerten, und zwar diejenigen zuerst, von welchen die Schweiz ingewöhnlichen Zeiten beinahe ihren ganzen Getreidcbedarf in einem Werth von 8 10 MillionenGulden jährlich bezieht. Die Ruhe, welche die Schweiz in dieser harten Zeit behauptet hat, sprichtfür weise Vorsorge und Umsicht und für große Thätigkeit von Seite der Regierungen und Einzelner; sie zeugt für einen regen Sinn der Mildthätigkeit und christlicher Liebe bei Privaten und Kor-porationen, für Achtung vor dem Gesetz in den Massen und wir wiederholen es für Wohl-habenheit, denn obne diese hätte die Schweiz es nicht vermocht, so viel theureres Brod zu essenals alle ihre Nachbarn.

Daß in der Schweiz eine allgemein verbreitete Wohlhabenheit herrscht, kann demnach ernstlichkaum widersprochen werden, und es wäre daher nur noch die Frage zu entscheiden, ob dieser Wohl-stand im Zu - oder im Abnehmen begriffen sei?

Wird die Schweiz als ein Ganzes betrachtet, so darf behauptet werden, ihr Wohlstand sei imZunehmen begriffen: dafür sprechen die jährlich sich mehrenden Staatseinnahmen, die jährlich zu-nehmenden Einfuhren 2 ) fremder Produkte, denen stets wachsende Ausfuhren entsprechen. Die

Die innere Weinproduktion der Schweiz ist beiläufig ^ derjenigen des Zollvereins, die Einfuhr fremden Weinsaber ist mehr als doppelt so stark als im Zollverein, und doch hat die Schweiz nur 2 Millionen, der Zollvereinmehr als 27 Millionen Seelen Bevölkerung. Diese außerordentlich starke Weinkonsumtion der Schweiz sprichtdaher zuverläßig für großen Wohlstand.

') Der Meh- und namentlich der Milch- und Käsereichthum der Schweiz haben übrigens wesentlich dazu beigetragen,die Noth zu lindern.

2) Am 1. August 1816 und 16. August 1819 hat die Tagsatzung den Bezug der eidgenössischen Gränzgebühren fest-gesetzt wie folgt (Siehe offiz. Sammlg. Bd. I, S. 275):

Art. 1. Als nothwendige Bedürfnisse werden erklärt und sind der Eingangsgebühr nicht unterworfen: alleArten vqn Getreide und Hülscnfrüchten, Erdäpfeln, Mehl, Salz, Butter, Vieh, Heu, Stroh, Bau und Brennholz,Bretter, gemeine Holzwaaren, Kohlen, Baumrinde, Gyps, Kalk, Ziegel.

Art. 2. Von allen über die Schweizergränze eintretenden Waaren, sie seien zum Konsum oder Transit be-stimmt, wird nachfolgende Eingangsgebühr erhoben.

Art. 3. Alle Erzeugnisse fremder Welttheile, die nicht in Art. 4 namentlich benannt sind, alle fabrizirtcn undverarbeiteten Waaren, Banmwollgarn und Stoffe, Seide, roh oder verarbeitet, Droguerien, Parfümerien,