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I. Band.
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große Zahl dieser letzter« nun mußte dem reichern Adel, von welchemdie meisten der letzter» abhängig waren, ein so entscheidendes Ueber-gewicht geben, daß er beinahe ausschließlich zur Schultheißenwürde undstets mit großer Mehrheit in den Rath gewählt wurde. Allein in denletzten Zeiten hatten übereilte Entschlüsse der Gemeinde, welche man demEinfluß der Edlen und der Einwirkung ihrer Privatverhältnisse zuschrieb,der Stadt Bern mancherlei Unfälle zugezogen. Mehr und mehr wurdedie größere Zahl der unabhängigen und von einem bessern Geiste fürdas Gemeinwohl belebten Bürger von der Ueberzeugung der Nothwendig-keit einer Verbesserung durchdrungen, welche die Verwaltung mehr zumgemeinsamen und bleibenden Vortheile des Freistaats lenken möchte, alsbisher geschehen war. Deßwegen wurden gegen das Ucbcrhandnchmendes Zunftgeistes kräftige Maßregeln ergriffen *). Im Februar 1294wählte die Gemeinde 16 Bürger, je vier aus einem Stadtviertel, welchefortan, wie der Rath, jährlich zu Ostern neu gewählt, sowohl dem letzter»in allen wichtigen Verhandlungen zur Seite stehen, als den großen aus200 Mitgliedern bestehenden Rath erwählen sollten. Junker Johann vonBubenberg, Ulrich von Egcrdon, P. sein Bruder, C. von Oeycn, Wer-ner Münzer, Johann sein Sohn, Johann von Lindenach, Niklaus zumOfen, H. von Wimmis, C. Spiring, Ulrich von Signau, R. Eisenhut,H. von Viel, Johann von Buntschcn, Johann Münzer beim Kirchhof,und Johann Ringolt waren die ersten, welche zu Sechszehnern gewähltwurden, in deren Berathungen die Geschäfte stets nach der Meinung derMehrheit entschieden werden sollten. Wer aber von ihnen durch zweiseiner Amtsgenoffen überwiesen wurde, seine Pflicht vernachlässigt zuhaben, mußte 10 Pfund Buße bezahlen **). Unter dem Vorsitze Johann'svon Bubenberg erwählten sie die Zweihundert, deren Namen durch dievon ihnen erlassene Urkunde auf die Nachwelt gekommen ist. Das Ver-zeichniß bietet 155 verschiedene Geschlechtsnamcn dar, von denen dieeinzigen Walho fünf, einige wenige Geschlechter drei, etwa dreißig zweiund alle übrigen nur ein Mitglied zählten. Von jetzt noch blühendenFamilien findet man unter den Zweihundert des Jahres 1294 nur C.Grüner, Johann Benteli, A. und H. Brugger, Heu. Weber, UlrichThormann, H. Fischer, R. König, P. Müller. Wer von den Zwei-hundert von zwei seiner Mitbürger überwiesen war, seine Pflicht nichtgethan zu haben, verfiel in eine Strafe von 2 Pfunden ***). Auf dieseWeise trat dieser neue große Rath in die Mitte zwischen den gewöhn-

*) Dieses crgiebt sich aus der im Soloth. Wochcnbl. Jahrg. 182 g S. 667abgedruckten Verordnung von t373.

**) Schirmbrief der Scchszehner l-ri-» Quinta xo-t -extusAe-Imsm 1294.

***) Schirmbricf der Zweihundert s-ri» gulni» rei>m»A>!sim»in t 2 g 1 .