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Ansprüche der Stadt Straßburg.
Gutenberg's an Schaab", Utrecht, 1835. 8. mancheneue Ansicht aufstellte, hartnäckig vertheidigt wor-den, bis ihn im Jahre 1835 der Tod vom Kampf-plätze rief.
Schaab antwortete darauf in den „ Randglossenzu den Phantasiern und Träumereien des Pseudo-geistes Gutenberg. Mainz, 1836." Schon imJahre 1831 war sein auf Urkunden gegründetesmühevolles Werk: „Die Geschichte der Erfindungder Buchdruckerkunst durch Johann Gensfleisch,genannt Gutenberg, zu Mainz" in drei Octav-bänden erschienen, welchem I. Wetter in seiner„Kritischen Geschichte der Erfindung der Buch-druckerkunst durch Johann Gutenberg zu Mainz,begleitet mit einer, vorhin noch nie angestelltenPrüfung und gänzlichen Beseitigung der vonSchöpflin und seinen Anhängern verflochtenenAnsprüche der Stadt Straßbnrg und einer neuenUntersuchung der Ansprüche der Stadt Harlem undvollständigen Widerlegung ihrer Verfechter Junius,Meermanu, Koning, Dibdin, Ottley und Ebert.(Mit dreizehn großen Tafeln voll sehr genauerFacsimiles.) Mainz, 1835. 8." im Allgemeinenbeipflichtet, darin aber auch manches Unhaltbarewiderlegt. Er läßt die Buchdruckerkunst noch aus-schließlicher als selbst Schaab nur in Mainz allein,gleichsam wie einen v«um «x msdüna, ins Leben tre-ten, indem er nicht nur bestricktet, daß sich Gntenbergschon in Straßburg damit beschäftigt habe, sondernauch, gleich seinem Landsmanne und Vorgänger,die Erzählung des Junius von der Erfindung desKoster in Harlem als ein Mährchen in ihrem gan-zen Umfange verwirft. Nichtsdestoweniger hat seinWerk als eine reiche Sammlung historischen undbibliographischen Materials, welche durch die Zeug-nisse und Urkunden in der Originalsprache vervoll-ständigt wird, ein entschiedenes Verdienst und machtalle vor ihm über diesen Gegenstand erschienenenSchriften entbehrlich. Aber auch durch dieses mitnicht genug anzuerkennender Gründlichkeit verfaßteWerk, dessen inneren Werth ein Heft mit treff-lichen Nachbildungen alter Druckdenkmale noch er-höhet, wurde vor dem unbefangenen Richterstuhleeiner unbestechlichen Kritik der literarische Rechts-handel nicht völlig spruchreif gemacht, noch viel
weniger zur definitiven Entscheidung in letzterInstanz hinausgeführt. In den Schriften beiderParteien hat die polemische Natur, die hier mehr,dort weniger vorherrscht, selbst den Gedanken andie Möglichkeit einer Koincidenz der Erfindung zugleicher Zeit in mehreren Köpfen und an verschiede-nen Orten — nicht einmal aufkommen lassen.
Um die Uebersicht der Literatur dieses Streites,welche Schaab in dem dritten Bande seines obenangeführten Werkes mittheilt, zu vervollständigen,sind endlich noch zwei andere kleine Schriften zuerwähnen, welche über Peter Schöffer's Antheil ander Erfindung der Buchdruckerkunst zwischen demDomcapitular I. Konrad Dahl, Mainz 1832. 8.und dem ältesten Richter am großherzoglich hessi-schen Kriegsgerichte, vr. C. A. Schaab, ebenda-selbst 1833. 8., gewechselt wurden.
Ansprüche der Stadt
StraHbnrg.
Straßburg kommt auf zweierlei Wegen dazu,für den Geburtsort der Buchdruckerkunst gehaltenzu werden, indem man' entweder Johann Mentel(Mentelin) zum Erfinder macht, oder behauptet,Gutenberg habe in dieser Stadt die ältesten Ver-suche seiner Kunst inS Leben gerufen. Für dieerste Meinung entschied sich Adam Schräg imJahre 1640 in seiner „Geschichte der Typographie",welche Sucksdorf ins Lateinische übersetzte. Erstützte seine Ansicht auf die Zeugnisse DanielSpeckle's, Gebwilcr's und Spiegel's, welche zuAnsang des sechzehnten Jahrhunderts ihre Chro-niken schrieben. Diese Behauptung wurde vonJoh. Heinrich Böcler und Joh. Schmid (s. iVoiüiinomimenta II, 58-188.) in den Lobreden aus dieBuchdruckerkunst bei Gelegenheit des zweiten Ju-biläums ohne allen näheren Beweis wiederholt.Ebenso wenig gründlich urtheilten die anderen Ver-theidiger der Straßburger Sache: Jakob Wimphe-ling, Jakob Mentel, Arzt zu Paris, ein Nach-komme des ersten Straßburger Druckers, Daniel