Resultat -er Straßburger Ansprüche.
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er nichts.) Damit trifft auch die Aussage einesandern Zeugen, des Conrad Sahspach, Verfer-tigers von Gutenberg's Presse überein: „ItemCunrad Sahspach hatt geseit das Andres Heilmanzu einer zit zu yme komm sy inn Kremer Gasse vndsprach zu jme lieber cunrad als andres Dritzehnabgangen (gestorben) ist, Da hastu Die pressengemacht vnd weisst vmb Die sache, do gang dohinvnd nym Die stücke uß der pressen vnd zerlege süvon einander so weiß nycmand was es ist; Da nunDiser geziigo das tun wollte vnd also suchete Daswere uff sanct steffanustag nehst vergangen Do wasdas ding hinweg."
Von Anton Heilman erwähnt das Verhör:„Dirre gezüge hat ouch geseit das er wol wissedas Gutenberg vnlange vor Wihnahten sinen knehtsante zu den beden Andresen, alle formen zu holen,vnd würdent zurlossen daß er es sehe (in seinerGegenwart zerschmolzen) vnd jn joch ettliche formenrüwete."
Dies ist das Wesentlichste der Zeugenaussagenvor dem großen Rathe zu Straßburg. Letzterererließ am 12. Christmonat 1439 einen Urtheils-spruch , welcher bei Wetter Seite 68 - 72. nach demnoch vorhandenen Originale wortgetreu abgedrucktist und den wir als ein merkwürdiges Denkmalder alten Fassung solcher Rechtserkenntnisse daselbstnachzulesen empfehlen; ihn hier in seiner ganzenAusdehnung mitzutheilen, verbieten die Grenzengegenwärtiger Säcularschrift. Das Resultat derVerhandlungen und der Entscheidung war: „DasGericht, welches sich nur um die rechtliche, nichtum die technische Natur des Geschäftes beküm-mert, hält sich lediglich an die vorhandene Pun-ctation, an „Gutenberg's Worheit wider JörgeDritzehn in bywesen (Anwesenheit) Franz Bernersund Böschwilers", laßt die überlebenden Theilneh-mer beschwören, daß der Gesellschaftsvertrag in derangegebenen Art wirklich verabredet worden undzur Contractausfertigung gelangen sollte, fordertalsdann auch von Gutenberg den Schwur, daß eran seinem Theile das Versprochene geleistet und daßDritzehn ihm von der vertragsmäßigen Zahlungnoch 85 Gulden schulde. Da dieses alles geschehen,spricht er den Klägern allen Anspruch an ihn und
die Genossenschaft bis auf 15 Gulden ab, welche sieauf die Entschädigung von 100 Gulden, nach Abzugder von dem Verstorbenen schuldig gebliebenen 85Gulden noch herauszubekommen haben."
Resultat
der
Straßburger Ansprüche.
Aus den Erklärungen sowol der Kläger unddes Beklagten, als der Zeugen, deren Verhör-protokolle I. D. Schöpflin im Jahre 1745 in einemGemache des Pfennigthurmes zu Straßburg (dieserwurde im Jahre 1331 als Schatzhaus der Stadtgebaut; hier bewahrte man die kaiserlichen Diplome,die Stadtbanner, die öffentlichen Maße und Ge-wichte u.s.w., welche, als der Thurm 1745 größten-theils abgetragen wurde, in das Archiv der Stadtgebracht worden sind) entdeckte, ganz besondersaber aus dem so eben mitgetheilten Urtheilsspruchedes Rathes in diesem Processe, dessen Original-dokument der Ammeister und Vorsteher des Raths-archivs Jakob Wenker schon einige Jahre früher(1740) aufgefunden hatte, gehet nun hervor:
1. Die Bestätigung alles dessen, was wir von
den geheimen Künsten Gutenberg's inStraßburg und den Verhältnissen zwi-schen ihm und seinen Gesellschaftern be-reits oben erzählt haben.
2. Daß Gutenberg von Conrad Sahspach eine
Presse habe anfertigen lassen, die er zumDrucken von vier Stücken, welche ausein-ander gelegt werden konnten, angewendethat, deren Bestandtheile er aber so geheimgehalten, daß er sogleich nach seines Theil-nehmers Andreas Dritzehn's Tode, vollängstlicher Besorgniß, es möchte Jemanddiese Stücke sehen, Alles aufgeboten hat,dieses so schnell als möglich durch Zerle-gung derselben zu verhindern.
Laßt sich hieraus zwar immer noch nicht, wiedie Vertheidiger der Straßburger Ansprüche, ein
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