Fünftes Kap. Der große Nordische Krieg. 163
Bei dem unsäglichen Kricgselend, das er über den ganzen Nor-den und Osten gebracht, bei dem unheilbaren Ruin, in welchen ersein Reich gestürzt, ist er der Menschheit blos dadurch nüzlich ge-worden, daß er in einem recht auffallenden Beispiel lehrte, wieverderbend die unumschränkte Gewalt und wie verloren der Zu-stand eines Volkes sey, welches, nach Eigcnthumsrecht, als Sacheoder als willenloses Werkzeug behandelt, gegenüber seinem Fürstenweder zählende Stimme, noch selbständiges Recht mehr hat.
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Erneuerte Aristokratie in Schwede ».
Der Mißbrauch, welchen Karl XI I. mit der absoluten Gewaltgetrieben, bot den natürlichsten Anlaß zu erneuter Beschränkungdes Thrones. Aber zum Unglück für Schweden geschah dieselbeblos im aristokratischen Sinn, wodurch das Uebel noch größerward. Ulrike Eleonore, die jüngere Schwester Karls, wardaus ziemlich tumultuarische Weise zur Königin erklärt, gab aberan den Senat und die Stände die Souvcrainetät zurück, welcheKarl X I. an sich gerissen, und erkannte, daß sie nur durch Wahl,nicht durch Erbrecht zur Krone gelangt sey. Sofort bildete sichder königliche Rath wieder znm Reichsrath, wodurch die alteAristokratie — gemildert nur durch die von Zeit zu Zeit sich ver-sammelnden , zum Tbeil demokratischen Reichsstände — erneuertward. Denn dieser Reichsrath — gemäß den ausdrücklichen Be-stimmungen, welche aus 'den Reichstagen von 1719 und 1720 ge-macht wurden —sollte die Regierung gemeinschaftlich mit der Kö-nigin fuhren, und nach der Mehrheit seiner Stimmen «die könig-liche Stimme zählte dabei nur für zwei) die Entscheidung stattfinden. Zu den Reichörathsstellcu sollte dem Reichstag der Vor-schlag zukommen, und keine Dienstcntsezung obne Urtheil nnd Rechtgeschehen. Selbst das alte gehässige Gesez, daß adeliche Gutervon keinem Unadelichen könnten besessen werden, wurde erneuert.
Ulrike Eleonore trat gleich im folgenden Iabre dieKrone ihrem Gemahl, Friedrich von Hessen ab, mit Genehmigungdes Reichstags. Er versprach, nach der neu festgeseztcn Verfas-sung zu regieren.
1 ) 1720 .
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