Successionskrieg.
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§. 5 .
Viele Mächte wider Oestreich.
Die Botschaft solcher Siege Friedrichs bestimmte oder beschleu-nigte den Kriegsbeschluß aller andern Feinde Oestreichs.
Unter denselben war der heftigste — doch zugleich der alleinehrliche, nach Marie Theresiens eigenem Anerkenntniß, weil ersich von Anbeginn offen als Feind erklärte — der Kurfürst vonBaiern, Karl Albrecht. Derselbe machte unumwunden An-spruch auf die ganze Habsburgische Erbschaft. Zu solchem Anspruchmochte er zwar aus seiner Vermählung mit K. Josephs I.jüngerer Tochter, Maria Amalia, durchaus keinen Grund ent-nebmen, da seine Gemahlin und Er mit Ihr bei der Vermählungeidlich Verzicht gethan auf alles der Prinzessin etwa zustehende Erb-recht auf Oestreich. Aber der Kurfürst selbst stammte ab von Anna,einer Tochter K. Ferdinands I., und dieselbe hatte n cht unbe-dingt auf solche Erbfolge verzichtet, sondern blos zu Gunsten allermännlichen Erben von Ferdinands Söhnen. Also lautete wenig-stens die in baierischen Händen befindliche Urkunde. Die Ur-schrift jedoch, welche im Wiener- Archive bewahrt, und nachKarls VI. Tod feierlich vorgezeigt wurde, besagte nicht männ-liche, sondern „eheliche" Leibeserben, wodurch der baierischeAnspruch — auch abgesehen von der durch die seither eingetreteneAenderung aller Verhältnisse bewirkten Unanwendbarkeir der da,Mals gemachten Bestimmungen — zerfiel. Das Kabinet KarlAlbrechts bestand gleichwohl darauf, und warb nah' und fern beiden übrigen Mächten um Beistand.
Die bourbvnischen Mächte gewährten ihn freudig, wiewohlmit offenbarer Verlczung der heiligsten Traktaten und eutblöst vonallem auch nur scheinbaren Vorwand des Rechts.
Spanien berief sich auf das in der Theilungsakte zwischenKarl V. und Ferdinand 1. vorbchaltene wechselseitige Erbrecht,vergessend, daß K. Philipp V. nur durch Vernichtung solchenRechtes zur spanischen Krone gelangt war, und daß der Vorbe-halt mit Vernunft nur auf Karls V. Stamm, nicht auf fremdeErwerber seines Reiches, könne gedeutet werden, vergessend über-dem seiner feierlichen Garantie der pragmatischen Sanktion. Aber