Band 
Achter Band.
Seite
374
JPEG-Download
 

374 Fünfzehntes Kap. Nordamerika!«. Revolution.

wider dieselben verkünde. Die Sündhaftigkeit der Amerikaner unddie Vorstellung der brittischen Kaufleute milderten jedoch dieseStrenge wieder, und es erging eine neue Akte wodurch dieauf die oben bemerkten Waaren gelegte Abgabe wieder aufgehobenwurde, nur jene auf den Thee ausgenommen. Hier handeltecS sich allerdings blos um den Grundsaz des Besteurungsrech-tes. Denn man befreite den nach Amerika bestimmten Thee vonder in England darauf gesezten Auflage eines Schillings, undwollte blos von jedem in Amerika gekauften Pfund vier Pencebezahlt haben, wodurch er daselbst bedeutend wohlfeiler wurde,als er früher gewesen. Allein die Amerikaner erkannten die Bedeu-tung dieses Gesezes, und hatten Verstand und Gemeinsinn genug,um der Einführung auch des wohlfeilen Thce's unter dieser Be-dingung zu widerstreben.

2» solcher Spannung blieben die Dinge mehrere Jahre hin-durch. Ein der englisch - ostindischcn Compagnie ertheiltes Rechtder zollfreien Ausfuhr des Thee's nach allen Ländern, mit dererneuerten Bestimmung, daß der nach Amerika gebrachte Thee da-selbst vier Pence für's Pfund bezahlen sollte^), veranlaßte denAusbruch. Amerika weigerte sich entschlossen, besteuerten Theeanzunehmen; man erklärte Jeden für ehrlos, der welchen kaufenwürde; und cS wurde» in Boston, allwo einige Theeschiffe an-gelangt waren, von bewaffneten Einwohnern, die sich in Mo-hawks-Indianer verkleidet hatten, dieselben angegriffen und derThee in's Meer geworfen ^). Mehrere andere Küstenstädte ahmtendas Beispiel Boston's nach.

Hierüber faßte das englische Parlament äußerst harte Beschlüsse.Es sollte der Hafen von Boston bis zur völligen Schadloshaltungder ostindischcn Compagnie gesperrt bleiben; es sollte der ProvinzMllssachusets-Bay der Frciheitebrief A. Wilhelms liI. unddamit ihre Verfassung entrissen, alles Neg-'erungsrecht der Kroneoder den von ihr ernannten Dienern übertragen seyn; es solltenstrenge Strafen gegen die Thcilnehmer jeder Unruhe oder Empö-rung verhängt, dagegen die wegen Mordes oder Mißhandlung,die sie zum Bcbuf der Stillung eines Aufstandes begangen, An-

1) 1770. 22. April.

2) I77Z.

3) 2l. Oktober.